Versmold (CK) - Am Mittwochabend (24.05., 21.50 
Uhr) kam es zu Streitigkeiten zwischen einem 39-jährigen Mann und 
seiner von ihm getrennt, aber im selben Haus lebenden 36-jährigen 
Ehefrau. Die verbalen Auseinandersetzungen gingen dabei in erhebliche
Handgreiflichkeiten über, so dass sich die  ...

26.05.2017

Familienstreit eskaliert - 39-Jähriger leistet erheblichen Widerstand


Versmold (CK) - Am Mittwochabend (24.05., 21.50
Uhr) kam es zu Streitigkeiten zwischen einem 39-jährigen Mann und
seiner von ihm getrennt, aber im selben Haus lebenden 36-jährigen
Ehefrau. Die verbalen Auseinandersetzungen gingen dabei in erhebliche
Handgreiflichkeiten über, so dass sich die Frau mit ihren jüngeren
Kindern zunächst in ihrem Auto verschanzte. Der 39-Jährige schlug
dann die Scheibe an der Fahrerseite mit einem Stein ein, um die Frau
aus dem Auto zu zwingen.

Ein Nachbar, der auf den lautstarken Streit aufmerksam geworden
war, eilte daraufhin dazu, um der Frau und ihren Kindern zu Hilfe zu
kommen und den Streit zu schlichten. Der Beschuldigte griff den
Zeugen jedoch und verletzte ihn dabei.

Als die zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten eintrafen,
verhielt sich der Mann sehr aufbrausend und aggressiv. Er bedrohte
und beschimpfte sowohl die Polizeibeamten, als auch seine getrennt
lebende Frau und den Nachbarn in erheblicher Art und Weise.

Daraufhin sollte der Versmolder mit Hilfe von weiteren
Polizeibeamten, die zur Unterstützung hinzugezogen worden waren, in
Gewahrsam genommen werden.

Dagegen wehrte sich der Mann mit aller Kraft; er suchte zudem, die
Beamten zu schlagen und zu treten. Nur unter erheblichen Mühen und
unter Einsatz von polizeilichen Hilfsmitteln gelang es schließlich,
den Mann zu fesseln und in das Polizeigewahrsam nach Gütersloh zu
bringen. Ein Polizeibeamter wurde während dieser
Widerstandshandlungen leicht verletzt.

Während dieser Widerstandshandlungen versuchte der 14-jährige Sohn
des Ehepaares seinem Vater zu Hilfe zu kommen. Auch er leistete
Widerstand und musste durch weitere Polizeibeamte körperlich daran
gehindert werden, sich in die Maßnahmen gegen seinen Vater
einzumischen.



Gegen Vater und Sohn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.




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