Am Dienstag, den 31.05.2017, gegen 12:30 Uhr
kontrollierten Bundespolizisten einen Georgier am Hauptbahnhof
Dresden. Bei der fahndungstechnischen Überprüfung wurde dabei ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Diebstahls
festgestellt. Die Geldstrafe in Höhe von 600,- EUR konnte der
26-Jährige nicht beibringen und wird die nächsten 60 Tage in der JVA
Dresden verbüßen. Außerdem bestand wegen des gleichen Delikts ein
Suchvermerk der Staatsanwaltschaft Göttingen, die über den neuen
Aufenthaltsort informiert wurde.
Der zweite Fall ereignete sich am Mittwoch, den 01.06.2017, gegen
06:30 Uhr. Eine Bundespolizeistreife kontrollierte einen 57-Jährigen,
der mit dem internationalen Einreisezug aus Budapest am Hauptbahnhof
Dresden angekommen war. Hier ergab die fahndungstechnische
Überprüfung des Ungarn einen Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Traunstein wegen Urkundenfälschung. Von den 900,-
EUR Gesamtgeldstrafe waren noch 585,- EUR zu vollstrecken. Der
ungarische Staatsangehörige konnte die geforderte Summe aufbringen
und entging so einem 39-tägigen Gefängnisaufenthalt. Weiterhin
bestand ein Suchvermerk der slowakischen Justizbehörden. Die
erforderlichen Daten wurden erhoben. Nach Abschluss der Maßnahmen
konnte der Mann seinen Reiseweg fortsetzen.
Die dritte Feststellung wurde am Mittwoch, den 01.06.2017, gegen
09:00 Uhr am Flughafen Dresden International getroffen. Gegen einen
30-jährigen Iraner bestanden gleich zwei Haftbefehle der
Staatsanwaltschaft Chemnitz. Zum einen wegen Diebstahls (20 Tage á
10,- EUR) und weiterhin wegen des Erschleichens von Leistungen (15
Tage á 10,- EUR). Insgesamt waren 350,- EUR Geldstrafe zu
vollstrecken. Da der 30-Jährige die geforderten Geldbeträge nicht
aufbringen konnte, muss er eine 35-tägige Haft in der JVA Dresden
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