Steinhagen (FK) - In der Zeit von Sonntag 
(11.06., 23.00 Uhr) bis Montag (12.06., 07.30 Uhr) ist es in der 
Schweriner Straße, in der Riegestraße und in dem Otterweg zu 
Einbrüchen gekommen. In der Schweriner Straße hebelten die bislang 
unbekannten Täter die Tür eines Wintergartens auf und  ...

13.06.2017

Einbrüche in Steinhagen und Brockhagen


Steinhagen (FK) - In der Zeit von Sonntag
(11.06., 23.00 Uhr) bis Montag (12.06., 07.30 Uhr) ist es in der
Schweriner Straße, in der Riegestraße und in dem Otterweg zu
Einbrüchen gekommen. In der Schweriner Straße hebelten die bislang
unbekannten Täter die Tür eines Wintergartens auf und durchsuchten
anschließend das gesamte Haus. Sie stahlen Schmuck und Münzen. In der
Riegestraße versuchten die Täter in eine Einliegerwohnung
einzubrechen. Sie hebelten an der Eingangstür. Der Einbruchsversuch
misslang. Im Otterweg (Brockhagen) hebelten Täter eine Fensterscheibe
auf. Sie gelangten von dem dahinter liegenden Raum nicht in die
weiteren Räume. Die Polizei sucht Zeugen. Wer hat rund um die
angegebenen Tatzeiten an den Tatorten und in der Umgebung verdächtige
Wahrnehmungen gemacht? Hinweise und Angaben dazu nimmt die Polizei
Gütersloh unter der Telefonnummer 05241 869-0 entgegen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei G

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1670498.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de