Tunesier entgeht Haftantritt, erhält aber eine Strafanzeige
Die Kontrolle eines Tunesiers in der vergangenen
Nacht endete für diesen fast im Gefängnis und mit einem neuerlichen
Ermittlungsverfahren. Bundespolizisten kontrollierten den Mann in
Plauen und stellten bei der Überprüfung seiner Personaldaten im
polizeilichen Fahndungsbestand zwei Vollstreckungshaftbefehle der
Staatsanwaltschaft Chemnitz aus dem Jahr 2016 fest. Wegen zweier
nicht bezahlter Ordnungsgelder hätte der 35-Jährige die nächsten 5
Tage in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen. Er konnte
jedoch die Gesamtsumme in Höhe von 250 Euro vor Ort entrichten und
damit auf freiem Fuß bleiben. Bei den polizeilichen Maßnahmen ließ
der Mann jedoch ein Cliptütchen mit einer kristallinen Substanz -
sehr wahrscheinlich Crystal - fallen, weswegen die Beamten gegen den
Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz einleiteten. Die Bruttomasse des Tütchens
beträgt 0,37 Gramm.
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