Ohne Führerschein mit gestohlenen Kennzeichen zur Arbeit
Am Samstagmorgen, den 01.07.2017 gegen 10:45 Uhr,
bemerkten Beamte der Bundespolizei am Bahnhof Dresden Neustadt ein
Fahrzeug, welches verbotswidrig auf einem Parkplatz der Deutschen
Bahn abgestellt war.
Eine Überprüfung der Kennzeichen ergab, dass diese als gestohlen
gemeldet waren. Die Auswertung der Kameraüberwachungsbilder am
Bahnhof gab Aufschluss darüber, wer Fahrer des Fahrzeugs gewesen war.
So war zu erkennen, dass eine männliche Person gegen 08:00 Uhr das
Fahrzeug parkte, um anschließend den Eingang eines Schnellrestaurants
zu passieren.
Der 23-Jährige gab den Diebstahl der Kennzeichen, sowie den
Nichtbesitz einer Fahrerlaubnis zu.
Im Zuge erster Ermittlungen stellte sich heraus, dass der
gebürtige Dresdner wegen ähnlicher Delikte bereits zweimal zu einer
Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Nun muss sich der Deutsche erneut
einem Strafverfahren wegen des besonders schweren Fall des
Diebstahls, Urkundenfälschung, Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis stellen.
Zuständigkeitshalber werden alle weiteren Ermittlungen durch die
Polizeidirektion Dresden geführt.
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