Gestern Nachmittag wurde einem 31-Jährigen eine 
Schwarzfahrt in einem Intercityexpress zum Verhängnis. Der Mann wurde
ohne Fahrkarte im Zug festgestellt und durch das Zugbegleitpersonal, 
der Bundespolizei im Hauptbahnhof Mannheim übergeben.

   Bei der Überprüfung der Personalien stellten di ...

04.07.2017

Schwarzfahrt endet im Gefängnis


Gestern Nachmittag wurde einem 31-Jährigen eine
Schwarzfahrt in einem Intercityexpress zum Verhängnis. Der Mann wurde
ohne Fahrkarte im Zug festgestellt und durch das Zugbegleitpersonal,
der Bundespolizei im Hauptbahnhof Mannheim übergeben.

Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest,
dass der aus Libyen stammende Mann mit einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wird.

Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den als Asylbewerber
registrierten Mann zu einer Geldstrafe von 960 Euro, ersatzweise 96
Tagen Haft.

Er wurde daraufhin verhaftet und auf die Dienststelle verbracht.
Da der Mann die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er
in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem wurde ein
Ermittlungsverfahren wegen Erschleichen von Leistungen eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea@polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell




Firma: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI-KA
Stadt: Karlsruhe


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1682323.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de