Schloß Holte-Stukenbrock (FK) - Auf der Kreuzung
Oerlinghauser Straße / Bielefelder Straße ist es am Montagmorgen 
(10.07., 10.45 Uhr) zu einem Verkehrsunfall gekommen. Eine auf der 
Oerlinghauser Straße fahrende Audi Fahrerin wollte die Kreuzung 
geradeaus in Richtung Oerlinghausen überqueren ...

11.07.2017

Nach kurzemÜberlegen weitergefahren - Unfallflucht geklärt!


Schloß Holte-Stukenbrock (FK) - Auf der Kreuzung
Oerlinghauser Straße / Bielefelder Straße ist es am Montagmorgen
(10.07., 10.45 Uhr) zu einem Verkehrsunfall gekommen. Eine auf der
Oerlinghauser Straße fahrende Audi Fahrerin wollte die Kreuzung
geradeaus in Richtung Oerlinghausen überqueren. Mit einem von links
kommenden Chrysler Fahrer kam es dabei zu einem Zusammenstoß. Der
83-jährige Chrysler Fahrer fuhr zunächst an den rechten Fahrbahnrand.
Nach kurzem Ãœberlegen fuhr er weiter in Richtung Stukenbrock. Ãœber
das Kennzeichen, welches die 48-jährige Audi Fahrerin angeben konnte,
wurde der Fahrer ermittelt. Da der Unfallschaden an dem Audi deutlich
über der Grenze von 1500 Euro lag, wurde der Führerschein des Mannes
beschlagnahmt. Die Fahrerlaubnis wird vom Gericht in der Regel dann
entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem Verkehrsunfall bei 1500
Euro oder mehr liegt. Der Schaden, der an den zurückgelassenen
Fahrzeugen entsteht, kann sich schnell auf mehrere hundert Euro
belaufen, für die - sofern der Verursacher nicht ausfindig gemacht
werden kann - in der Regel der Fahrzeughalter aufkommen muss. Deshalb
kann nur gelten: Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat
werden! Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles
am Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.




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