Sonderkontrolle "Sicherheit 
im Ferienreiseverkehr"

   Ferienzeit ist Reisezeit. Damit die schönsten Tage im Jahr nicht 
zum Albtraum werden, führte die Polizeiautobahnstation Mendig in 
Kooperation mit dem Schwerlastkontrolltrupp der Verkehrsdirektion 
Koblenz eine Sonderkontrolle mit ...

14.07.2017

Verkehrskontrolle Ferienreiseverkehr der Polizeiautobahnstation Mendig und der Verkehrsdirektion Koblenz am Mi. 12.07.2017 von 13.00-17.00 Uhr


Sonderkontrolle "Sicherheit
im Ferienreiseverkehr"

Ferienzeit ist Reisezeit. Damit die schönsten Tage im Jahr nicht
zum Albtraum werden, führte die Polizeiautobahnstation Mendig in
Kooperation mit dem Schwerlastkontrolltrupp der Verkehrsdirektion
Koblenz eine Sonderkontrolle mit dem Schwerpunkt "Sicherheit im
Ferienreiseverkehr" durch. Die Kontrolle fand am 12.07.2017 von 13:00
bis 17:00 Uhr auf dem Parkplatz Hummerich auf der BAB 61, Gemeinde
Kretz, statt. Insgesamt waren zehn Beamte im Einsatz.

In diesem Zusammenhang wurden Wohnmobile und Wohnwagengespanne
kontrolliert und verwogen. Ferner wurden sicherheitstechnische
Einrichtungen sowie die mitgeführte Ladung und deren Sicherheit
überprüft.

Insbesondere in dem Gefällstück zwischen Wehr und Mendig kommt es
immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen aufgrund überhöhter
Geschwindigkeit in Verbindung mit mangelnder Ladungssicherung oder
Ãœberladung bei Wohnwagengespannen und Wohnmobilen.

Von vierzehn kontrollierten Fahrzeugen waren acht leicht
überladen. Der Zustand der Überladung konnte vor Ort behoben werden,
indem z.B. Frischwasser aus den Tanks abgelassen oder Reisegepäck
umgeladen wurde. Weitere Beanstandungen beinhalteten keine
schwerwiegenden Verstöße. Resümierend konnte ein positives Ergebnis
aus der Sonderkontrolle gezogen werden.

Die Polizei rät allen Verkehrsteilnehmern vor Fahrtantritt den
technischen Zustand der Fahrzeuge zu überprüfen. Dies gilt
insbesondere hinsichtlich der Bremsen, der Reifen, deren Luftdruck
und Profiltiefe. Das Reisegepäck sollte ordnungsgemäß verstaut und
gegen Verschiebung und Herabfallen gesichert werden.

Die Sicherungsmittel, wie Warndreieck, Verbandskasten und
Warnwesten sollten so verstaut werden, dass bei einem Verkehrsunfall


ein sofortiger Zugriff darauf erfolgen kann.

Die Stützlast der Anhängerkupplung darf bei Wohnwagengespannen
nicht überschritten werden. Die zulässige Anhängelast ist dem
Fahrzeugschein zu entnehmen.

Der Aufenthalt von Personen im Wohnwagen ist während der Fahrt
nicht gestattet. Alle Personen, auch Kinder, müssen während der
gesamten Fahrt ordnungsgemäß angegurtet sein.

Eine gute Fahrt wünscht Ihnen die Polizeiautobahnstation Mendig.




Rückfragen bitte an:

Verkehrsdirektion Koblenz

Telefon: 0261-9638-0
www.polizei.rlp.de/vd.koblenz

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Firma: Verkehrsdirektion Koblenz

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-VDKO
Stadt: BAB A 61, Parkplatz Hummerich


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