Ein 30-jähriger Dresdner wollte gestern, am
Dienstag den 18.07.2017 gegen 14:15 Uhr, per Flugzeug in den
Türkeiurlaub abheben. Doch bei der Ausreisekontrolle am Flughafen
Dresden International endete die Urlaubsstimmung abrupt, denn gegen
den Deutschen bestand ein Vollstreckungshaftbefehl der
Staatsanwaltschaft Dresden.
Die geforderte Geldstrafe wegen eines besonders schweren Fall des
Diebstahls betrug 800,50 EUR. Letztendlich beglich die
Lebensgefährtin des Verurteilten die Geldstrafe, sodass der
gemeinsame Türkeibesuch doch noch möglich wurde.
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