Fahrzeugführer konnte Führerscheinübergabe nicht abwarten
Attendorn - Am Donnerstagabend wurde ein
32-Jähriger um 23:05 Uhr mit seinem Seat in der Mühlenschlader Straße
in Ennest angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass er lediglich
eine Bescheinigung über das Ablegen der Führerscheinprüfung vorlegen
konnte. Eine Fahrerlaubnis war aber noch nicht erteilt und ein
Führerschein noch nicht ausgehändigt worden. Die Weiterfahrt wurde
daher untersagt. Ihm und der Fahrzeughalterin, die ihm den PKW
überlassen hatte, drohen nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Ablegen der
theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung berechtigt (noch)
nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum.
Erst der Verwaltungsakt der Erteilung der Fahrerlaubnis und die
Übergabe des Führerscheins berechtigen hierzu. In vielen Fällen
vergehen zwischen den Prüfungen und dem Antrag auf Erteilung der
Fahrerlaubnis noch ein paar Tage und manchmal auch noch ein paar
Wochen, z.B. wenn jemand das vorgesehen Mindestalter noch nicht
erreicht hat. Insofern muss man also nach dem Ablegen der Prüfungen
noch ein wenig Geduld aufbringen, bis man den heiß begehrten
Führerschein in der Hand hält.
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