Dass das Rauchen in umschlossenen
Personenbahnhöfen außerhalb der festgelegten Bereiche grundsätzlich
nicht gestattet ist, dürfte mittlerweile bekannt sein. Dennoch hielt
sich ein 23-Jähriger gestern nicht an die seit fast 10 Jahren
geltende gesetzliche Regelung, deren Verstoß immerhin ein Verwarngeld
in Höhe von 20,- EUR nach sich ziehen kann.
Doch bei der Kontrolle und Belehrung des jungen Mannes am
Donnerstag, dem 27.07.17 gegen 10:30 Uhr, kamen noch weitere
interessante Dinge zum Vorschein.
Beim Öffnen der Gürteltasche und bei der Aushändigung des
Personalausweises durch den Chemnitzer erkannten die Beamten auch ein
Cliptütchen mit Betäubungsmitteln sowie ein Einhandmesser.
Da der Besitz von Marihuana und das unberechtigte Führen eines
Einhandmessers verboten sind, wurden straf- bzw. ordnungsrechtliche
Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und
Waffengesetz eingeleitet. Die Gegenstände wurden sichergestellt.
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