Gütersloh (FK) - Auf einem Parkplatz an der 
Berliner Straße wurde am Dienstagabend (15.08., 20.15 Uhr) ein 
geparktes Auto angefahren.

   Nach dem Zusammenstoß hinterließ die Fahrerin eines Fords ihre 
Daten auf einem Zettel an der Windschutzscheibe. Anschließend verließ
sie den Unfallort.
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16.08.2017

Zettel an der Windschutzscheibe - Unfallflucht!


Gütersloh (FK) - Auf einem Parkplatz an der
Berliner Straße wurde am Dienstagabend (15.08., 20.15 Uhr) ein
geparktes Auto angefahren.

Nach dem Zusammenstoß hinterließ die Fahrerin eines Fords ihre
Daten auf einem Zettel an der Windschutzscheibe. Anschließend verließ
sie den Unfallort.

Gegen die 34-jährige Fahrerin wurde ein Ermittlungsverfahren wegen
Unfallflucht eingeleitet.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher
innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei
straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine
Unfallflucht behandelt.

Deshalb kann nur gelten: Lassen sie aus einem Missgeschick keine
Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am
Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

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