Am Samstagmorgen kontrollierte eine
Streife der Bundespolizeiinspektion Offenburg einen 46-Jährigen
polnischen Staatsangehörigen im Bereich des Altenheimer
Grenzübergangs.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass
gegen den Mann ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ansbach
vorlag. Er war wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von über
2300 Euro verurteilt worden, hatte die Strafe jedoch nie bezahlt. Da
er auch in der Kontrolle nicht über den erforderlichen Betrag
verfügte, wurde er zur Verbüßung einer 135-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe ins Offenburger Gefängnis eingeliefert.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Offenburg
Arne Hettich
Telefon: 0781/9190-103
E-Mail: bpoli.offenburg.oea@polizei.bund.de
https://twitter.com/bpol_bw
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