Gestern Nachmittag meldete sich ein 33-jähriger
Mann bei der Bundespolizei im Hauptbahnhof Karlsruhe und wollte den
Diebstahl seiner polnischen Identitätskarte anzeigen.
Bei der Überprüfung der Identität wurde festgestellt, dass gegen
den Mann eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme besteht. Er wurde
im Juni dieses Jahres durch das Amtsgericht Mannheim wegen
Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 1.300 Euro,
ersatzweise 65 Tagen Haft, verurteilt. Da er die Geldstrafe nicht
bezahlt hatte, wurde er vor wenigen Tagen zur Festnahme
ausgeschrieben.
Weiterhin bestanden gegen den Polen zwei Ausschreibungen zur
Aufenthaltsermittlung in weiteren Strafverfahren.
Offenbar wusste der 33-Jährige beim Betreten der
Polizeidienststelle nichts von dem Haftbefehl gegen ihn. Oder er
hatte dies aufgrund seines übermäßigen Alkoholkonsums vergessen. Ein
Atemalkoholtest ergab einen Wert von über zwei Promille.
Der Mann konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in eine
Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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