Ein Beamter der Bundespolizeiinspektion
Karlsruhe war gestern privat im Hauptbahnhof Pforzheim unterwegs.
Dort erkannte er eine 34-jährige Frau, die mit einem Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Pforzheim gesucht wird.
Der Bundespolizist versetzte sich daraufhin in den Dienst und
forderte die Frau auf, ihn mit zum Polizeirevier Pforzheim-Nord zu
begleiten. Dort wurde ihr der Haftbefehl ausgehändigt.
Die aus Pforzheim stammende Frau wurde durch das Amtsgericht
Pforzheim wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 570 Euro
verurteilt.
Die Verhaftete gab gegenüber dem Polizeibeamten an, das geforderte
Geld in der Wohnung des Lebensgefährten in Pforzheim verfügbar zu
haben. Durch eine Streife der Bundespolizei wurde daraufhin der
besagte Wohnsitz angefahren, um die Begleichung der Geldstrafe zu
ermöglichen.
Nach Bezahlung der geforderten Summe wurde die 34-Jährige auf
freien Fuß gesetzt. Die 57-tägige Ersatzfreiheitsstrafe konnte somit
abgewendet werden.
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