Herzberg, Sieberstraße,08.09.17, gg. 22.00 Uhr

   HERZBERG (EL/us) Ein aufmerksamer Polizeibeamter stellte in seiner
Freizeit einen PKW-Fahrer fest, der sich bei dem Anblick einer 
vermeintlichen Polizeikontrollstelle im Bereich Gieboldehausen 
auffallend verdächtig benahm. Er verfolgte den Opel ...

11.09.2017

Flüchtige Täter nach Diebstahl gestellt


Herzberg, Sieberstraße,08.09.17, gg. 22.00 Uhr

HERZBERG (EL/us) Ein aufmerksamer Polizeibeamter stellte in seiner
Freizeit einen PKW-Fahrer fest, der sich bei dem Anblick einer
vermeintlichen Polizeikontrollstelle im Bereich Gieboldehausen
auffallend verdächtig benahm. Er verfolgte den Opel Astra mit poln.
Kennzeichen bis in das Stadtgebiet Herzberg und meldete
zwischenzeitlich den Sachverhalt der Polizeileitstelle. In der
Osteroder Straße sollte der Fahrzeugführer des verdächtigen PKW durch
eine Funkstreife des Polizeikommissariates Osterode kontrolliert
werden. Der Fahrer des Opels missachtete die Anhaltezeichen der
Polizeibeamten. Im Verlauf der weiteren Verfolgung wurde eine
gefüllte Plastiktüte aus dem PKW geworfen. Wie sich später heraus
stellte, enthielt diese 22 Druckerpatronen in Originalverpackungen im
Wert von ca. 1200,-- Euro. Es entwickelte sich eine Verfolgungsfahrt
durch das Herzberger Stadtgebiet, wobei der Verdächtige versuchte,
den zeitweise auf gleicher Höhe befindlichen Streifenwagen zu rammen.
Ein Zusammenstoß konnte durch eine Gefahrenbremsung des
Polizeibeamten vermieden werden. Anschließend konnte der flüchtige
Fahrzeugführer in der Hauptstraße gestoppt werden. Es handelte sich
um einen 31jähr. georgischen Staatsbürger. Neben ihm befand sich im
Fahrzeug ein weiterer 30jähr. georgischer Mann. Bei der Überprüfung
wurde festgestellt, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen
stand. Weiterhin fanden die Beamten im PKW eine kleine Menge Heroin
sowie BTM-Utensilien vor. Zu den Fahrzeuginsassen lagen bereits
polizeiliche Erkenntnisse wegen Eigentumsdelikten vor. Die beiden
Personen wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen
ergaben, dass die aufgefundenen Druckerpatronen zuvor aus einem
Einkaufsmarkt im Bereich Göttingen entwendet worden waren. Nach


Beurteilung des zuständigen Amtsrichters des Amtsgerichtes Göttingen
lagen keine ausreichenden Haftgründe gegen die Verdächtigen vor.
Daher wurden sie nach Durchführung der polizeilichen Maßnahmen
entlassen.




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