Am frühen Sonntagmorgen, den 01.10.2017, gegen 
03:30 Uhr wurde ein 21-Jähriger schlafend in der Bahnhofstoilette 
Dresden Neustadt festgestellt. Da der junge Mann nur vage und 
ausweichend auf die Fragen der Bundespolizisten reagierte, erfolgte 
eine fahndnungstechnische Überprüfung.

   Hierb ...

02.10.2017

Gegen Bewährungsauflagen verstoßen - Haftbefehl


Am frühen Sonntagmorgen, den 01.10.2017, gegen
03:30 Uhr wurde ein 21-Jähriger schlafend in der Bahnhofstoilette
Dresden Neustadt festgestellt. Da der junge Mann nur vage und
ausweichend auf die Fragen der Bundespolizisten reagierte, erfolgte
eine fahndnungstechnische Überprüfung.

Hierbei wurde festgestellt, dass der Deutsche mittels
Sicherungshaftbefehls des Amtsgerichtes Freiberg gesucht wurde, da er
gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hatte. Vorausgegangen war
eine Verurteilung zu 1 Jahr und 6 Monaten Freiheitsstrafe wegen
Diebstählen, wovon der 21-Jährige bereits ein Jahr verbüßt hatte. Die
Restfreiheitsstrafe von 6 Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt,
unter der Prämisse sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer zu
melden.

Da der junge Mann dieser Auflage nicht nachkam, wurde er nach
Anhörung durch den Bereitschaftsrichter in die JVA Dresden
überstellt. Weiterhin bestand eine Aufenthaltsermittlung durch die
Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Betrugs, die zum neuen
Aufenthaltsort des 21-Jährigen informiert wurde.




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