Am Sonntag, den 01.10.2017, gegen 15:30 Uhr wurden
Bundespolizisten zu einem Diebstahl in ein Drogeriegeschäft am 
Bahnhof Dresden Neustadt gerufen. Eine 49-Jährige hatte mehrere 
Drogerieartikel im Wert von 16,- EUR in der Rückenlehne ihres 
Elektrorollstuhles versteckt und wollte den Markt ohn ...

02.10.2017

Diebstahl - eigentlich polizeiliche Routine, aber...


Am Sonntag, den 01.10.2017, gegen 15:30 Uhr wurden
Bundespolizisten zu einem Diebstahl in ein Drogeriegeschäft am
Bahnhof Dresden Neustadt gerufen. Eine 49-Jährige hatte mehrere
Drogerieartikel im Wert von 16,- EUR in der Rückenlehne ihres
Elektrorollstuhles versteckt und wollte den Markt ohne zu bezahlen
verlassen.

Bundespolizisten, die den Sachverhalt aufklären wollten, wurden
durch die ebenfalls anwesende Tochter der Beschuldigten an den
Maßnahmen gehindert. Die 25-Jährige beleidigte die Beamten lautstark
und vehement mit ehrverletzenden Worten. Weiterhin versuchte die
Dresdnerin die polizeilichen Maßnahmen durch körperliche und verbale
Aggression zu verhindern. Dies geschah sogar unter Einsatz des
mitgeführten Kinderwagens mit Kleinkind, mit dem die Tochter
versuchte die Beamten "abzudrängen", damit die Mutter das Geschäft
verlassen konnte. In der weiteren Folge kratzte sie einen Beamten und
versuchte eine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes mit Waren zu
bewerfen und zu schlagen. Nur mittels einfacher körperlicher Gewalt
und der Hinzuziehung einer zweiten Streife war es möglich, eine
Identitätsfeststellung bei den beiden Dresdnerinnen durchzuführen.

Es wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Diebstahls und Beleidigung
eingeleitet. Weiterhin wird ein Ordnungsverfahren wegen der
Verweigerung der Namensangabe eingeleitet.

Erste Ermittlungen ergaben, dass Mutter und Tochter keine
polizeilich unbekannten Personen sind, und mit gleichgelagerten
Sachverhalten bereits mehrfach in Erscheinung getreten waren.




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