Am 14.10.2017  kam es im Hauptbahnhof zu einer 
Reizgasfreisetzung. Um 18:44 Uhr ging ein Anruf bei der Leitstelle 
der Feuerwehr ein, der den Reizgasaustritt meldete. Als der 
zuständige Löschzug der Feuer- und Rettungswache zwei an der 
Einsatzstelle eintraf klagten mehrere Personen über Augen ...

14.10.2017

Reizgaseinsatz mit Verletzten im Hauptbahnhof


Am 14.10.2017 kam es im Hauptbahnhof zu einer
Reizgasfreisetzung. Um 18:44 Uhr ging ein Anruf bei der Leitstelle
der Feuerwehr ein, der den Reizgasaustritt meldete. Als der
zuständige Löschzug der Feuer- und Rettungswache zwei an der
Einsatzstelle eintraf klagten mehrere Personen über Augen- und
Atemwegreizungen. Der betroffene Bereich wurde durch drei Trupps
unter Atemschutz geräumt und abgesperrt. Die Einsatzstelle wurde mit
einem Hochleistungslüfter belüftet. Fünf Personen, davon zwei Kinder
erlitten eine Atemwegreizung und mussten durch den anwesenden
Rettungsdienst versorgt werden. Sie wurden zur weiteren Behandlung in
ein Krankenhaus transportiert. Um 20:00 Uhr war der Einsatz der
Feuerwehr beendet. Insgesamt waren 36 Einsatzkräfte vor Ort, wobei
die Berufsfeuerwehr durch die Löscheinheiten Mitte der Freiwilligen
Feuerwehr unterstützt wurde.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Bochum
E-Mail: feuerwehr-pressestelle@bochum.de
Telefon: +49 (0)234 9254-978
Verfasser: Michael Hatwig
http://notfallinfo-bochum.de

Original-Content von: Feuerwehr Bochum, übermittelt durch news aktuell




Firma: Feuerwehr Bochum

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW-BO
Stadt: Bochum


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1748670.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de