Am 30.10.2017 kam es gegen 12:00 Uhr zu einem
Verkehrsunfall zwischen einem 15-jährigen Kleinkraftradfahrer und
einer 45jährigen Autofahrerin. Der Fahrer des Kleinkraftrades
missachtete die Vorfahrt der PKW-Fahrerin und es kam zum Zusammenstoß
beider Fahrzeuge. Der 15-jährige verletzte sich an den Beinen und
klagte über Schmerzen im Bauch. Nach ersten Ermittlungen stellte sich
heraus, dass der 15-jährige nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Ferner war das Fahrzeug technisch verändert, nicht zugelassen und
nicht versichert. Am Fahrzeug entstand ein Schaden in Höhe von 4.000
Euro. Dem Jungen droht nun ein Strafverfahren.
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