Kreis Gütersloh (CK) - Am Freitagmorgen (24.11.)
regnete es sehr stark. Dieser Regen, gepaart mit Dämmerung, 
Dunkelheit, schlechter Sicht und Blendungen, sorgte dafür, dass der 
Polizei im Kreis viele Verkehrsunfälle gemeldet wurden - allein in 
der halben Stunde von 07.20 Uhr bis 07.50 Uhr dr ...

24.11.2017

Wetter setzt Verkehrsteilnehmern zu - Polizei gibt Sicherheitstipps


Kreis Gütersloh (CK) - Am Freitagmorgen (24.11.)
regnete es sehr stark. Dieser Regen, gepaart mit Dämmerung,
Dunkelheit, schlechter Sicht und Blendungen, sorgte dafür, dass der
Polizei im Kreis viele Verkehrsunfälle gemeldet wurden - allein in
der halben Stunde von 07.20 Uhr bis 07.50 Uhr dreizehn,
glücklicherweise überwiegend mit Blechschäden.

Die dunkle Jahreszeit sorgt wie jedes Jahr für schwierige
Verkehrsverhältnisse und bereitet damit allen Verkehrsteilnehmern
große Probleme.

Die Polizei Gütersloh bittet alle Verkehrsteilnehmer, ihr
Verhalten den jahreszeitlichen Bedingungen anpassen.

Gerade in den Herbst- und Wintermonaten steigt das Unfallrisiko
deutlich an. Nicht nur Eis und Schnee sorgen für glatte Straßen. Auch
Nässe, herabfallendes Laub und Verschmutzungen von
landwirtschaftlichen Fahrzeugen können die Straßen rutschig machen.
Das erfordert von den Verkehrsteilnehmern erhöhte Aufmerksamkeit und
eine den Witterungsverhältnissen angepasste defensive Fahrweise. Dazu
gehört auch die passende Bereifung, die der Gesetzgeber seit dem Jahr
2006 vorschreibt.

Winterreifen verkürzen bei niedrigen Temperaturen und rutschigem
Untergrund den Bremsweg erheblich. Ist ein Unfall eindeutig auf nicht
angepasste Bereifung zurück zu führen, zieht das nicht nur ein
Bußgeld nach sich, sondern hat auch möglicherweise negativen Einfluss
auf den Versicherungsschutz.

Liegt Schnee auf der Straße oder ist die Fahrbahn glatt, müssen
die Autos mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ("geeignete
Bereifung") ausgerüstet sein. Ist das nicht der Fall, wird dieses mit
60 Euro Bußgeld geahndet. Kommt es wegen der falschen Bereifung zu
einem Unfall, muss er sogar mit 120 Euro Bußgeld rechnen.

Vor Fahrtantritt sind alle Scheiben von Eis und Schnee zu


befreien, um rundum freie Sicht zu haben. Frostschutzmittel muss bei
entsprechenden Wetterverhältnissen in der Scheibenwaschanlage
vorhanden sein. Der Austausch älterer Scheibenwischerblätter ist
empfehlenswert.

Gerade an dunklen Herbst- und Wintertagen sowie bei Regen, Nebel
und Schneefall sollten Kraftfahrzeugführer auch tagsüber mit Licht
fahren. Kontrollieren Sie Ihr Auto regelmäßig auf die
Funktionstüchtigkeit der Scheinwerfer und tauschen Sie defekte Birnen
umgehend aus. Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist den Straßen-,
Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Jeder darf nur so schnell
fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann.
Fahren Sie nicht schneller als Sie sehen können!

Die Polizei im Kreis Gütersloh weist darauf hin, dass auch
weiterhin intensive Verkehrs- und Beleuchtungskontrollen durchführt
werden. Insbesondere werden Verkehrsteilnehmer auf das Vorhandensein
und die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtungsanlagen kontrolliert.
Ordnungswidrigkeiten werden konsequent mit Verwarnungsgeldern
geahndet - zu Ihrer Sicherheit!

Gerade Radfahrer sind in der dunklen Jahreszeit größeren Gefahren
ausgesetzt als sonst. Fahrradfahrer mit defekter oder nicht
eingeschalteter Beleuchtung stellen eine erhöhte Gefahr dar. Sie
gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern auch andere! Für
Radfahrer gilt uneingeschränkt: "Sehen und gesehen werden." Ein
Radfahrer sieht bei Dämmerung vielleicht selbst noch genug, um am
Straßenverkehr teilzunehmen. Er wird jedoch von anderen
Verkehrsteilnehmern, insbesondere Autofahrern, erst sehr spät
wahrgenommen - und taucht für diese oftmals wie "aus dem Nichts" auf.
Dadurch kommt es häufig zu gefährlichen Situationen. Wenn diese in
einen Verkehrsunfall münden, trägt der Fahrradfahrer als schwächerer
Verkehrsteilnehmer nicht selten schwere Verletzungen davon. Gänzlich
unverständlich ist es aus Sicht der Polizei, vorhandene
funktionstüchtige Beleuchtungseinrichtungen nicht zu nutzen. Immer
wieder fallen Radfahrer auf, die offensichtlich die Mühe scheuen,
gegen den Widerstand eines Dynamos "anzutreten".

Die Kreispolizeibehörde appelliert an alle Radfahrer, aber auch
Fußgänger, sich im Dunkeln besser sichtbar zu machen.

Selber sehen ist nicht gleichbedeutend mit GESEHEN werden!!

Die Straßenbeleuchtung als Hilfe für bessere Sichtbarkeit reicht
dabei nicht aus! Kommen dann Regen, Schnee oder eine nasse Fahrbahn
hinzu, erschweren Blendeffekte durch Scheinwerfer entgegenkommender
Autos und anderer Lichtquellen, beispielsweise von Werbung am
Fahrbahnrand, die Sichtverhältnisse für Autofahrer noch zusätzlich.

Tragen Sie deshalb unbedingt reflektierende Kleidung und führen
Sie reflektierende Gegenstände mit!

In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, dass helle
Kleidung im Dunkeln KEINEN Sicherheitsgewinn bedeutet. Ohne
reflektierende Materialien ist eine Sichtbarkeit im Dunkeln nicht
gegeben!

Nur Reflektoren an der Kleidung lassen Verkehrsteilnehmer bereits
aus 150 Metern "leuchten". Nur so sind Sie im Dunkeln frühzeitig
sichtbar. Eine große Auswahl reflektierender Utensilien ist u. a. bei
der Verkehrswacht Gütersloh, Vollrath-Müller-Straße 22, Tel. 05241 /
20000 (Internet: www5.vwgt.de) oder im Fachhandel erhältlich.

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns an, Ihre Polizei berät Sie
gerne, Telefon 05241 869-0.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




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Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


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