Onlineshoppen ist einfach - Bei 
Sendungen aus einem Nicht-EU-Land muss die bestellte Ware jedoch 
durch den Zoll. Bei Fragen, welche Waren man sich  aus dem Ausland 
ohne Probleme zuschicken lassen kann, und wann diese Waren zoll- 
und/oder steuerfrei bleiben,  hilft die kostenlose App "Zoll  ...

28.11.2017

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main informiert
zum Weihnachtsshopping per Mausklick


Onlineshoppen ist einfach - Bei
Sendungen aus einem Nicht-EU-Land muss die bestellte Ware jedoch
durch den Zoll. Bei Fragen, welche Waren man sich aus dem Ausland
ohne Probleme zuschicken lassen kann, und wann diese Waren zoll-
und/oder steuerfrei bleiben, hilft die kostenlose App "Zoll und
Post". Die App berechnet z.B. mit dem integrierten Abgabenrechner die
voraussichtlichen Einfuhrabgaben und warnt vor Produkten, die
gefährlich oder verboten sind. Denn oft handelt es sich bei den
besonders günstigen Angeboten z.B. nicht um Originalware, sondern um
gefälschte und teils minderwertige Billigprodukte. Vorsicht geboten
ist auch bei der Bestellung von Arzneimitteln und bei Waren, die dem
Artenschutz unterliegen können.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Land fällt ab einem
Sendungswert von 22 Euro grundsätzlich die Einfuhrumsatzsteuer an. Ab
einem Wert von 150 Euro kann, abhängig von der Ware, Zoll
hinzukommen. Für Geschenksendungen an Privatpersonen gelten unter
bestimmten Umständen andere Wertgrenzen.

Detaillierte Informationen zu Postsendungen und
Internetbestellungen sowie zu nicht erlaubten Waren finden Sie auch
auf www.zoll.de in den Bereichen Privatpersonen und Unternehmen.

Zusatzinformation: Beim Hauptzollamt Frankfurt am Main wurden im
Jahr 2016 unter anderem 7.020 Grenzbeschlagnahmeverfahren gegen
Marken- und Produktpiraterie eingeleitet. Die Produkte kamen häufig
per Postpaket. Die 337.111 Plagiate hatten einen Warenwert von
41.853.516 Euro. Es handelte sich überwiegend um gefälschte Schuhe,
Kleidung und Accessoires, Körperpflegeprodukte, Mobiltelefone,
Arzneimittel, elektronisches Spielzeug und Computerzubehör. Andere
Waren können Risiken für Sicherheit und Gesundheit bergen, wenn sie
nicht auf Ihre Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es in 6.336


Fällen im Jahr 2016 zur Anhaltung von Waren, die Sicherheitsmängel
aufwiesen. Die Bandbreite reichte von Laser Pointern über Rauchmelder
bis hin zu Haarglättstäben. Auch viele dieser Waren wurden oft per
Mausklick im Internet bestellt.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Frankfurt am Main, übermittelt durch news aktuell




Firma: Hauptzollamt Frankfurt am Main

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-F
Stadt: Frankfurt am Main


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