Nach dem Auffinden eines verletzten 51-Jährigen in
Ribnitz-Damgarten übernahmen die Beamten der
Kriminalpolizeiinspektion Anklam die Ermittlungen.
Nach Anordnung der Staatsanwaltschaft Stralsund erfolgte eine
rechtsmedizinische Untersuchung des Geschädigten. Diese ergab, dass
der Mann nicht, wie zunächst angenommen, lebensbedrohlich verletzt
war. Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass der 51-Jährige sich
die Stichverletzung selbst beigebracht haben könnte. Eine
Fremdeinwirkung kann rechtsmedizinisch allerdings nicht vollständig
ausgeschlossen werden. Jedoch lassen auch während der Ermittlungen
bekannt gewordene Widersprüche den Verdacht zu, dass der Mann einen
Raub vortäuschen wollte. Diese Widersprüche können aus
ermittlungstaktischen Gründen hier nicht aufgezeigt werden. Es
handelt sich um einen Anfangsverdacht, welcher weitergehende und
umfangreiche Ermittlungen zwingend erforderlich macht.
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