Am Montag, den 08.01.2018, gegen 10:00 Uhr, gab
ein 19-Jähriger sein Reisegepäck auf am Flughafen Dresden
International auf - sein Ziel Vancouver. Allerdings wies sein
Reisegepäck einige unzulässige Gegenstände auf, sodass er zur
Nachkontrolle unter den Augen der Bundespolizei gebeten wurde.
Im Koffer des Kanadiers befand sich neben drei Butterflymessern
und einem Einhandmesser auch eine Softairwaffe. Die Butterflymesser
wurden als verbotene Waffen im Sinne des Waffengesetzes eingezogen
und ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz
eingeleitet. Zur Sicherung des Strafverfahrens wurde außerdem eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 100,- EUR erhoben. Die anderen
Gegenstände wurden gefahrenabwehrend sichergestellt.
Warum der junge Mann ein solches Waffen-Potpourri dabei hatte,
erklärte er nicht. Nach eingehender Überprüfung und intensiver
Belehrung konnte der 19-Jährige seinen Flug antreten.
(Bildmaterial vorhanden - kann bei Bedarf angefordert werden)
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