Schock auf dem Flohmarkt: Polizist (48) wird leicht verletzt
Was einem Polizisten aus Bochum (48) am Wochenende auf einem
Flohmarkt widerfuhr, war ein Schock - im wahrsten Sinne des Wortes.
Einen Standbetreiber erwartet aufgrund des Vorfalls jetzt eine
Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.
Eigentlich wollte der 48-Jährige, der am Samstagmittag, 13.
Januar, privat auf dem Flohmarkt an der Ruhr-Universität in Bochum
unterwegs war, nur ein bisschen stöbern. Doch daraus wurde nichts.
Denn als er an einem Stand eine Taschenlampe ausprobierte, bekam er
unvermittelt einen heftigen elektrischen Schlag und schrie vor
Schreck auf. Er wurde leicht verletzt.
Es handelte sich nicht, wie erst vermutet, um einen technischen
Defekt. Stattdessen entpuppte sich die Leuchte als getarnter
Elektroschocker.
Darauf angesprochen, reagierte der Standbetreiber, ein 62-Jähriger
aus Castrop-Rauxel, aufbrausend. Der 48-Jährige wies den Händler
darauf hin, dass er Polizeioberkommissar ist. Doch erst, als weitere
Polizeibeamte hinzugezogen wurden, beruhigte sich der Mann.
Den 62-Jährigen erwartet jetzt eine Anzeige wegen Verstoß gegen
das Waffengesetz.
Elektroschocker sind in Deutschland generell verboten, sofern sie
nicht über das Prüfzeichen der PTB (Physikalisch Technischen
Bundesanstalt) verfügen. Von den Geräten geht in vielen Fällen eine
Gesundheitsgefahr aus (auch für den Besitzer). Die Polizei rät
generell davon ab, sich zu bewaffnen, weil das für den Benutzer
allenfalls eine Scheinsicherheit bedeutet.
Weitere Informationen zum Waffenbesitz, zur Rückgabe und zu
Amnestie finden Sie hier:
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