Am frühen Freitagmorgen, dem 19.01.2018, gegen
03:45Uhr beobachteten Bundespolizisten wie sich drei dunkel
gekleidete Personen fluchtartig vom Hauptbahnhof Dresden in die
angrenzende Strehlener Straße bewegten. Im Anschluss stellten die
Beamten einen am Bahnhof abgestellten Zug fest, der offenbar soeben
mit einem etwa 40 m² großen Graffiti besprüht worden war.
Die drei Geflüchteten wurden anschließend in einem Park in
Tatortnähe entdeckt. Als diese die Bundespolizisten bemerkten
flüchteten sie in unterschiedliche Richtungen. Eine Person konnte
durch die Beamten gestellt werden. An der Kleidung des 21-jährigen
befand sich noch frische Farbe.
Der deutsche Staatsangehörige war für Justiz und Polizei kein
Unbekannter und in der Vergangenheit schon mehrfach wegen
Sachbeschädigungsdelikten aufgefallen. Aktuell ist gegen den
21-Jährigen ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Dresden wegen
ähnlicher Delikte anhängig.
Auf Weisung eines Ermittlungsrichters wurde die Wohnung des
"Künstlers" durchsucht. Dabei wurden zahlreiche szenetypische
Sprayerutensilien und verschiedene Speichermedien fest- und
sichergestellt. Das gesamte Beweismaterial wird nun ausgewertet.
Durch die Bundespolizei wird gegen den Beschuldigten der Erlass
einer Ordnungsverfügung geprüft. Dies bedeutet, dass der
Tatverdächtige auf dem Gebiet der Bahnanlagen keine szenetypischen
Gegenstände bei sich führen darf. Bei Zuwiderhandlungen droht ihm ein
Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 500,- EUR.
Im Falle einer Verurteilung drohen dem Sprayer außerdem die
Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche seitens die DB AG.
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