Am Samstagabend wurde die Polizei Sankt 
Augustin gegen 23.05 Uhr zum Parkplatz des Freibades in der 
Husarenstraße gerufen, dort hatte es eine Auseinandersetzung gegeben.

   Der Geschädigte, ein 20jähriger Hennefer, schilderte den Beamten 
den Sachverhalt. Er war mit seinem Bekannten auf den P ...

28.01.2018

Spanner beim Filmen des Liebesspiels erwischt


Am Samstagabend wurde die Polizei Sankt
Augustin gegen 23.05 Uhr zum Parkplatz des Freibades in der
Husarenstraße gerufen, dort hatte es eine Auseinandersetzung gegeben.

Der Geschädigte, ein 20jähriger Hennefer, schilderte den Beamten
den Sachverhalt. Er war mit seinem Bekannten auf den Parkplatz
gefahren. In einer dunklen Ecke stand ein Kleinwagen in dem
augenscheinlich ein Paar miteinander beschäftigt war. Der Hennefer
zückte sein Smartphone, um das Liebesspiel zu filmen. Der zunächst
unbekannte Mann im Fahrzeug bemerkte dies, nahm seinen
Baseballschläger und verfolgte den Hennefer. Der Geschädigte kam zu
Fall und der Unbekannte schlug mit dem Baseballschläger auf den
Geschädigten ein. Dieser erlitt eigenen Angaben nach leichte
Verletzungen im Rückenbereich. Anschließend forderte der Täter das
Handy, um das Video oder die Fotos zu löschen. Dies gelang jedoch
nicht, so dass der Unbekannte dieses mitnahm. Er erklärte dem
Geschädigten jedoch, dass er dieses zurückbekommen würde, wenn er die
Aufnahmen gelöscht habe . Dazu sollte er ihn anrufen.

Die eingesetzten Beamten riefen auf dem Handy des Geschädigten an,
eine männliche Person meldete sich. Der 23jährige Düsseldorfer (und
Baseballspieler) zeigte sich kooperativ und befand sich in Bonn. In
Absprache erschien er bei der Polizei in Bonn und übergab das Handy,
nachdem die Daten gelöscht wurden. Seine Schilderung der Ereignisse
wich von der des Geschädigten ab. Der Hennefer erhielt sein
Smartphone wieder zurück.

Die weitere Aufklärung des Sachverhaltes wird durch die
Kriminalpolizei übernommen. Dabei stehen die Handlungen des
Geschädigten auch im Fokus. Gegen den Düsseldorfer wurde ein
Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

Aus diesem Sachverhalt lässt sich sehr deutlich mitnehmen, dass


Mann/Frau den persönlichen Lebensbereich anderer Personen
respektieren sollte. Mann/Frau muss nicht alles filmen/fotografieren,
was man sieht. Durch diese Handlungen können auch strafrechtliche
Tatbestände erfüllt werden. (Th.)




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