Zeugen hatten am Samstag, 27.01.2018, um 14:36 
Uhr über Polizeinotruf gemeldet, dass es im Kreisverkehr auf der 
Gifhorner Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Ein männlicher
Fahrer habe zunächst eine Verkehrsinsel mit einem Verkehrszeichen 
überfahren und sei dann gegen eine Leitplan ...

28.01.2018

Triangel: Unfall im Kreisverkehr mit anschließender Flucht, Fahrer gestellt.


Zeugen hatten am Samstag, 27.01.2018, um 14:36
Uhr über Polizeinotruf gemeldet, dass es im Kreisverkehr auf der
Gifhorner Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen sei. Ein männlicher
Fahrer habe zunächst eine Verkehrsinsel mit einem Verkehrszeichen
überfahren und sei dann gegen eine Leitplanke gestoßen. Er habe noch
Trümmerteile von der Fahrbahn geräumt, dann jedoch die Fahrt
fortgesetzt. Da das Fahrzeugkennzeichen notiert worden war, fuhr eine
Streifenbesatzung der Polizei Gifhorn zur Anschrift des
Fahrzeughalters. Dort trafen die Beamten den Fahrzeughalter an, auf
den auch die Beschreibung des Fahrers zutraf. Dieser gab an,
Unfallverursacher zu sein. Aufgrund offensichtlicher Alkoholisierung
willigte er in einen Alkotest ein. Ergebnis: 2,56 Promille. Eine
Blutentnahme durch einen Arzt auf der Dienststelle stand somit an.
Bis zu diesem Punkt zeigte sich der Mann noch kooperativ. Dem
63-jährigen Gifhorner war jedoch die deutsche Fahrerlaubnis entzogen
worden, wie eine Datenrecherche ergab. Da er aber im Besitz eines im
Ausland erworbenen Führerscheins war, nahmen ihm die Beamten noch an
seinem Wohnort das Dokument ab. Nun kippte die Stimmung des
Delinquenten: Er schlug in Richtung der Beamten, wollte seinen
Führerschein wiederhaben und wollte sich dem weiteren Prozedere
entziehen. Um weitere Angriffe zu unterbinden, wurden ihm Handfesseln
angelegt. Auf der Dienststelle hatte er sich wieder beruhigt. Er ließ
die Blutentnahmen -es musste zweimal Blut in einem festgelegten
Zeitabstand entnommen werden, weil er behauptet hatte, auch nach dem
Unfall Bier getrunken zu haben- widerstandslos geschehen. Er muss
sich nun wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Folge von
Trunkenheit, Verkehrsunfallflucht, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und
schließlich Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.






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