Gütersloh -  Kioske und Shisha-Bars standen im 
Blickpunkt einer Jugendschutz-Kontrollaktion, die vergangene Woche 
vom Ordnungsamt der Stadt Gütersloh in Zusammenarbeit mit der Polizei
durchgeführt wurde. Insgesamt waren vier Ordnungsbeamte und drei 
Polizeibeamte im Einsatz. Überprüft wurde, ...

12.02.2018

Kontrollaktion mit Feuerwehreinsatz
Ordnungsamt und Polizeiüberprüften Shisha-Bars und Kioske - hohe
Kohlenmonoxid-Belastung in einer Bar


Gütersloh - Kioske und Shisha-Bars standen im
Blickpunkt einer Jugendschutz-Kontrollaktion, die vergangene Woche
vom Ordnungsamt der Stadt Gütersloh in Zusammenarbeit mit der Polizei
durchgeführt wurde. Insgesamt waren vier Ordnungsbeamte und drei
Polizeibeamte im Einsatz. Überprüft wurde, ob der Verkauf von Alkohol
und Tabakwaren sowie E-Zigaretten und Zubehör (Liquides) unzulässig
an Minderjährige erfolgt. In den Shisha-Bars wurde die Abgabe von
Shisha-Pfeifen und Alkohol an Minderjährige kontrolliert. Außerdem
wurde in den Bars die Kohlenmonoxid- Belastung gemessen, die durch
den Verbrennungsprozess in den Gasträumen entstehen kann.

Während die Kontrollen in den Kiosken nach Auskunft weitestgehend
unauffällig waren, wurden Verstöße gegen das Rauchverbot von
Jugendlichen in den Shisha-Bars festgestellt. Gegen die Betreiber
wurden jeweils Ermittlungsverfahren eingeleitet (Zur Info: Die Abgabe
von Shishas an Jugendliche kann Geldbußen von bis zu 50.000 Euro nach
sich ziehen).

Hinsichtlich der gemessenen Kohlenmonoxid-Belastung wurden bei dem
Einsatz teilweise hohe Ãœberschreitungen der Grenzwerte festgestellt.
Das kann auch bei kurzen Aufenthalten in den Räumlichkeiten zu
ernsthaften gesundheitlichen Störungen führen. In den meisten Fällen
reichte eine Belüftung der Räume. In einem Fall an der Berliner
Straße wurden die Werte jedoch derart gravierend überschritten, dass
das Ordnungsamt die sofortige Räumung der Gaststätte veranlasste und
die Feuerwehr hinzugezogen werden musste.

Die Feuerwehr entfernte dort unter Einsatz von Schutzanzügen und
Atemschutzgeräten einen flammenden Säulengrill aus der Bar und
belüftete die Räume, so dass die akute Gefahr beseitigt werden
konnte.

Die Abgabe von Shisha-Pfeifen wurde dem Betreiber bis auf Weiteres


untersagt, so dass dort fortan nur noch Getränke ausgeschenkt werden
dürfen. Der Betreiber muss jetzt ein spezielles CO-Warngerät in den
Räumlichkeiten der Gaststätte nachrüsten, sowie für eine ausreichende
Funktion der Lüftungsanlage sorgen.




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