Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und 
Pflanzen

   Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und 
Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren, 1973 ein weltweites 
internationales Abkommen  ...

02.03.2018

3. März 2018: Tag des Artenschutzes



Zoll leistet seinen Beitrag beim Schutz der bedrohten Tiere und
Pflanzen

Weltweit sind heute rund 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000
Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Zum Schutz dieser Tiere und
Pflanzen wurde bereits vor 45 Jahren, 1973 ein weltweites
internationales Abkommen "Convention on International Trade in
Endangered Species of Wild Fauna and Flora" (CITES) geschlossen - in
Deutschland besser bekannt als "Washingtoner
Artenschutzübereinkommen" (WA). 1976 ist Deutschland beigetreten,
insgesamt sind es bis heute 182 Staaten. Der 3. März ist der
internationale Tag des Artenschutzes.

Der deutsche Zoll überwacht zum Schutz von Fauna und Flora die
Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im
internationalen Warenverkehr. Artengeschützte Tiere und Pflanzen
sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig bzw. ohne die
erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt werden, werden von den
Zollbehörden beschlagnahmt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Waren
privat oder gewerblich, im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf
anderen Transportwegen verbracht werden.2016 waren 915 Aufgriffe mit
artengeschützten Tieren und Pflanzen (sowie deren Teile und
Erzeugnisse) und damit einhergehend 63.152 Beschlagnahmen das
Resultat zöllnerischer Aufmerksamkeit. Die Zollverwaltung leistet
hierdurch ihren Beitrag zum Schutz der biologischen Artenvielfalt.

Aber: Noch immer stellt der Zoll - gerade auch im Reiseverkehr -
zu viele Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen fest!

Reisende, die geschützte Tiere oder Pflanzen sowie Erzeugnisse aus
diesen (nicht selten auch aus Unwissenheit) mitbringen, laufen stets
Gefahr, dass diese "Mitbringsel" bei der Einreise beschlagnahmt und
eingezogen werden und das Bundesamt für Naturschutz ein Bußgeld gegen


sie verhängt oder sogar ein Strafverfahren eingeleitet wird.

Der Zoll empfiehlt daher allen Reisenden, sich bereits vor der
Reise unter www.zoll.de und www.artenschutzonline.de über geschützte
Arten im Urlaubsland zu informieren. Allgemeine Informationen zum
Artenschutz, den erforderlichen Genehmigungen und Sonderregelungen
werden auf der Internetseite www.cites.bfn.de umfassend dargestellt.

Einen Überblick der in Urlaubsregionen angebotenen geschützten
Arten erhalten Sie unter www.artenschutz-online.de. Weitergehende
Informationen zum aktuellen Schutzstatus artengeschützter Tiere und
Pflanzen können auch unter www.wisia.de eingesehen werden. Zudem sind
allgemeine Informationen zum Thema Artenschutz auf der Internetseite
des Bundesamtes für Naturschutz www.cites.bfn.de zusammengestellt.
Allgemeine Hinweise, was man aus dem Urlaub mitbringen darf oder
besser nicht, findet man auf zoll.de und auf der kostenlosen
Zoll-Reise-App.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Krefeld
Pressesprecher
Rainer Wanzke
Telefon: 02151-850 288
E-Mail: presse.hza-krefeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Krefeld, übermittelt durch news aktuell




Firma: Hauptzollamt Krefeld

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: HZA-KR
Stadt: Krefeld


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