Bundesweit hat die 
Zollverwaltung am 2. März das Taxigewerbe auf die Einhaltung des 
gesetzlichen Mindestlohns, illegale Ausländerbeschäftigung, 
Leistungsbetrug, Lohnsplitting, Scheinselbständigkeit und auf das 
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt geprüft. Auch im 
Bezirk des Hau ...

14.03.2018

Zoll prüft bundesweit das Taxigewerbe


Bundesweit hat die
Zollverwaltung am 2. März das Taxigewerbe auf die Einhaltung des
gesetzlichen Mindestlohns, illegale Ausländerbeschäftigung,
Leistungsbetrug, Lohnsplitting, Scheinselbständigkeit und auf das
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt geprüft. Auch im
Bezirk des Hauptzollamts Lörrach haben 64 Zöllner an den drei
Standorten Lörrach, Freiburg und Offenburg gemeinsam mit Bediensteten
der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Freiburg-Land, die im Rahmen
ihrer gesetzlichen Zuständigkeiten prüften, insgesamt 106 Personen,
beschäftigt bei insgesamt 57 Taxiunternehmen, zu ihren
Arbeitsbedingungen befragt.

In 17 Fällen ergaben sich für die Zollbeamten Hinweise auf
mögliche Verstöße, überwiegend dazu, dass der gesetzliche Mindestlohn
nicht eingehalten sein könnte. In einem Fall könnte es sich um
Scheinselbständigkeit handeln, ein ausländischer Beschäftigter konnte
zum Zeitpunkt der Prüfung keine Arbeitserlaubnis vorweisen und in
drei Fällen ergaben die Befragungen, dass neben Lohnzahlungen
möglicherweise Sozialleistungen zu Unrecht in Anspruch genommen
werden. Die Prüfungen sind in diesen Fällen auszuweiten. "Seit 1.
Januar gilt für das Taxigewerbe der gesetzliche Mindestlohn von 8,84
Euro brutto pro Stunde, der bislang bei 8,50 Euro lag. Die Kontrollen
verliefen erfreulich reibungslos, die befragten Personen zeigten sich
ausnahmslos kooperativ", so Wolfgang Oßwald vom Hauptzollamt Lörrach,
der den Einsatz verantwortlich leitete.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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