Wie die Polizei Lahnstein bereits berichtete, 
kam es am Sonntag, den 25.03.2018, gegen 17.30 Uhr zu einem 
Verkehrsunfall auf der B 42 durch einen Falschfahrer, der von 
Lahnstein in Richtung Koblenz die falsche Fahrbahn benutzte.

   Auf Grund der Pressemitteilung meldete sich ein Zeuge, der das  ...

26.03.2018

Lahnstein - Nachtrag: Falschfahrer auf der B 42 - Unfall geklärt


Wie die Polizei Lahnstein bereits berichtete,
kam es am Sonntag, den 25.03.2018, gegen 17.30 Uhr zu einem
Verkehrsunfall auf der B 42 durch einen Falschfahrer, der von
Lahnstein in Richtung Koblenz die falsche Fahrbahn benutzte.

Auf Grund der Pressemitteilung meldete sich ein Zeuge, der das
Kennzeichen des Verursacherfahrzeugs nennen konnte. An der Anschrift
des verantwortlichen Fahrzeughalters konnte der vermeintliche
Unfallverursacher angetroffen werden, ein älterer Mann, dessen
Fahrzeug auch der vorliegenden Beschreibung entsprach. Er räumte ein,
in den Gegenverkehr geraten zu sein, habe allerdings von einem Unfall
nichts mitbekommen. Gegen ihn wurde nun ein Strafverfahren wegen
Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht eingeleitet.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Lahnstein
Telefon: 02621-9130
pilahnstein@polizei.rlp.de
Thomas Aporta, PHK

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Koblenz, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizeidirektion Koblenz

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKO
Stadt: Lahnstein


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1859319.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de