Zu einem längeren Einsatz wurde die Wittener Feuerwehr heute gegen
11:45 Uhr gerufen. In der Biogasanlage am Bebbelsdorf hatte sich in 
einer Lagerhalle in holzigem Strukturmaterial ein Schwelbrand 
entwickelt. Die Mitarbeiter der AHE riefen daher die Feuerwehr zur 
Unterstützung, da sich sch ...

26.03.2018

Biogasanlage: Langwieriger Einsatz



Zu einem längeren Einsatz wurde die Wittener Feuerwehr heute gegen
11:45 Uhr gerufen. In der Biogasanlage am Bebbelsdorf hatte sich in
einer Lagerhalle in holzigem Strukturmaterial ein Schwelbrand
entwickelt. Die Mitarbeiter der AHE riefen daher die Feuerwehr zur
Unterstützung, da sich schnell herausstellte, dass die Löscharbeiten
sich aufwändig gestalten werden.

Das Material, das von der Struktur her an Rindenmulch erinnert,
wurde von Mitarbeitern der AHE mit Radladern ins Freie gebracht, dort
konnten die Einsatzkräfte der Berufsfeuerwehr und der Löscheinheit
Stockum mit drei C-Rohren das schwelende, leicht rauchende Holz
ablöschen.

Anschließend wurde ein großer Teil des nassen Materials mit LKWs
zur Verbrennung nach Lünen gebracht.

Der Einsatz der 16 Einsatzkräfte dauerte bis etwa 16:45 Uhr an.

Die Feuerwache an der Dortmunder Straße wurde in der Zeit von der
Löscheinheit Altstadt besetzt.(UG)




Feuerwehr Witten
Pressestelle
Telefon: 02302 9230
E-Mail: feuerwehr@stadt-witten.de
http://www.witten.de/

Original-Content von: Feuerwehr Witten, übermittelt durch news aktuell




Firma: Feuerwehr Witten

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW Witten
Stadt: Witten


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1859920.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de