In wenigen Tagen ist es traditionell wieder 
soweit. Zahlreiche Osterfeuer werden wieder im Ratinger Stadtgebiet 
entzündet. Damit die Osterfeuer nicht als Brände außer Kontrolle 
geraten, gibt die Feuerwehr Ratingen deshalb folgende 
Sicherheitstipps zu Osterfeuern:

   Osterfeuer sind nur erla ...

28.03.2018

Sicherheitstipps der Feuerwehr Ratingen zum traditionellen Osterfeuer


In wenigen Tagen ist es traditionell wieder
soweit. Zahlreiche Osterfeuer werden wieder im Ratinger Stadtgebiet
entzündet. Damit die Osterfeuer nicht als Brände außer Kontrolle
geraten, gibt die Feuerwehr Ratingen deshalb folgende
Sicherheitstipps zu Osterfeuern:

Osterfeuer sind nur erlaubt wenn diese bereits beim Ordnungsamt
der Stadt Ratingen angemeldet sind!. Sollte ein Osterfeuer nicht
angemeldet sein und entsprechend auch nicht auf der offiziellen Liste
aufgeführt sein, kann dies zu einem ärgerlichen Fehleinsatz der
Feuerwehr führen, der natürlich dann auch gebührenpflichtig ist.

Im Rahmen von Brauchtumsfeuern dürfen nur unbehandeltes Holz,
Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt
werden.Damit Tiere keinen Unterschlupf in der Feuerstelle finden und
somit vor Verbrennen geschützt sind, darf diese erst 3-4 Tage vor
Veranstaltungsbeginn aufgeschichtet werden.

Das Osterfeuer muss ständig von zwei verantwortlichen Personen,
von der eine verantwortliche Person das 18. Lebensjahr vollendet
haben muss, beaufsichtigt werden. Der Verbrennungsplatz ist erst dann
von diesen verantwortlichen Personen zu verlassen, wenn die Glut
vollkommen erloschen ist. Bei starkem oder aufkommendem starken Wind
darf das Feuer nicht entzündet werden oder ist entsprechend zu
abzulöschen.

Feuerstellen von Osterfeuern deren lose aufgeschichtetes Material
ein Volumen von 1 m³ überschreiten, müssen folgende Mindestabstände
einhalten:

Bei Gebäuden die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind ca. 100
Meter, bei sonstigen baulichen Anlagen ca. 25 Meter, von öffentlichen
Verkehrsflächen ca. 50 Meter, von befestigten Wirtschaftswegen ca. 10
Meter und von Waldrändern ca. 30 Meter.

Wird ein Brauchtumsfeuer im Umkreis eines 4 km Radius um einen


Flughafen sowie innerhalb eines Abstandes von 1,5 km von Landeplätzen
und Segelfluggeländen verbrannt, ist zu beachten, dass ein Abrennen
von Brauchtumsfeuern der Einwilligung der Luftaufsicht oder
Flugleitung bedarf.

Insgesamt empfiehlt es sich, beim Verbrennen von pflanzlichen
Abfällen vor Ort sachgerechte und praxisorientierte Lösungen zu
finden, die den jeweiligen örtlichen Besonderheiten Rechnung tragen.
Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Niemals Brennbare Flüssigkeiten
als Brandbeschleuniger verwenden! Dies birgt immer ein hohes Risiko!

Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie
dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann.
Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der
Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.

Und wenn doch etwas passiert sollte:

Kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen: Maximal zehn
Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Bei
großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen
sollte nur primär abgelöscht werden. Alarmieren Sie sofort den
Rettungsdienst über die Notrufnummer 112! Sollte Ihnen Ihr Feuer
außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr
über Notruf 112 zu alarmieren. Die Feuerwehr Ratingen wünscht allen
Bürgern ein frohes Osterfest!.




Rückfragen bitte an:

Feuerwehr Ratingen
Michael Wolfsdorf
Telefon: 02102/550 37777
Fax: 02102/5509370
E-Mail: michael.wolfsdorf@ratingen.de
www.feuerwehr-ratingen.de

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Firma: Feuerwehr Ratingen

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: FW Ratingen
Stadt: Ratingen


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