Gerade als ein 28-jähriger Deutschamerikaner und ein 52-jähriger 
Deutscher eine Plastiktüte mit 3 kg Amphetamin am Dienstagabend auf 
dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Zweibrücken  an den 
Aufkäufer übergeben wollen, schlägt die Polizei zu.                  
Pirmasenser Drogenfa ...

26.04.2018

Pirmasenser Drogenfahnder vereiteln Drogendeal in Zweibrücken
5 Täterfestnahmen - 3 kg Amphetamin sichergestellt



Gerade als ein 28-jähriger Deutschamerikaner und ein 52-jähriger
Deutscher eine Plastiktüte mit 3 kg Amphetamin am Dienstagabend auf
dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Zweibrücken an den
Aufkäufer übergeben wollen, schlägt die Polizei zu.
Pirmasenser Drogenfahnder mit Unterstützung einer Spezialeinheit
können insgesamt fünf Tatbeteiligte des Drogendeals vorläufig
festnehmen. Drei Männer, ein Italiener, ein Türke und ein deutscher
Staatsangehöriger im Alter von 24 und 25 Jahren hatten die beiden
Drogendealer, die selbst mit einem Baseballschläger bewaffnet waren,
zur Absicherung des Geschäftes mitgebracht. Diese warteten in einem
schwarzen BMW in Sichtweite, um jederzeit eingreifen zu können. Alle
Tatbeteiligten sind der Polizei schon bekannt, insbesondere auch
durch Gewaltdelikte. Beim Zugriff der Polizei wurde eine Person
leicht verletzt, wesentlichen Widerstand gab es jedoch nicht. Auch
die zuständige Staatsanwaltschaft war bei dem Einsatz vor Ort und
ordnete zwei Anschlussdurchsuchungen von Wohnungen im Saarland an,
die noch in der Nacht mit Unterstützung der Saarländischen Polizei
vollzogen wurden. Dort konnten weitere Betäubungsmittel und
Beweismittel vorgefunden und sichergestellt werden. Auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Zweibrücken erfolgte am Mittwochnachmittag die
Vorführung der beiden Drahtzieher des Drogendeals bei der
Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Zweibrücken. Sie erließ auch
gegen beide Beschuldigte Haftbefehle. Im Anschluss daran wurden sie
in eine rheinlandpfälzische Justizvollzugsanstalt gebracht. Bei den
drei anderen Tatbeteiligten verzichtete die Staatsanwaltschaft
Zweibrücken auf eine richterliche Vorführung, nachdem diese in ihren
Vernehmungen geständig waren und ihren Tatbeitrag eingeräumt hatten.






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