Am frühen Sonntagmorgen des 29.04.2018 
gegen 03.30 Uhr befand sich eine Streifenwagenbesatzung der 
Autobahnpolizei Gau-Bickelheim im Baustellenbereich in Höhe der 
Anschlußstelle Worms auf der A61 Fahrtrichtung Koblenz. Die Beamten 
hatten an ihrem Funkstreifenwagen neben der Warnblinkanlage a ...

29.04.2018

Dreistigkeit siegt nicht immer!
Streifenwagen rechtsüberholt - Zwangspause.


Am frühen Sonntagmorgen des 29.04.2018
gegen 03.30 Uhr befand sich eine Streifenwagenbesatzung der
Autobahnpolizei Gau-Bickelheim im Baustellenbereich in Höhe der
Anschlußstelle Worms auf der A61 Fahrtrichtung Koblenz. Die Beamten
hatten an ihrem Funkstreifenwagen neben der Warnblinkanlage auch
Blaulicht und den Schriftzug Gefahr eingestellt, um einen gemeldeten
Gegenstand auf der Fahrbahn in der Dunkelheit erkennen und beiseite
räumen zu können. Zudem fuhr der Funkstreifenwagen mit einer
Geschwindigkeit von rund 20 km/h mittig auf der Fahrbahn, um ein
Ãœberholen anderer Verkehrsteilnehmer zu verhindern.

Nicht schlecht staunten die Beamten allerdings, als sie rechts von
einem Audi überholt wurden, welcher mit rund 100 km/h am
Streifenwagen vorbeidonnerte.

Ob dieser Dreistigkeit in Verbindung mit der noch vorhandenen
Gefahrenstelle, wurde der niederländische Wagen eingeholt, überholt
und konnte noch vor dem Gegenstand auf der Fahrbahn zum Stehen
gebracht werden. Nachdem die Gefahrenstelle beseitigt war, wurden die
Insassen mitsamt dem Fahrzeug auf dem Rastplatz Wonnegau einer
Kontrolle unterzogen.

Hierbei konnten bei dem 21jährigen niederländischen Fahrer
Anzeichen festgestellt werden, die auf einen zeitnahen
Betäubungsmittelkonsum hindeuteten. Ein durchgeführter
Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht der Beamten und reagierte
positiv auf Cannabisprodukte.

Der junge Fahrer wurde zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine
Blutprobe entnommen wurde. Ermittlungen ergaben zudem, dass der Mann
nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Daher wurde der
Zündschlüssel zu dem Wagen sichergestellt.

Nun bot sich der 23jährige Beifahrer an, den Wagen weiterzufahren.
Da dieser jedoch auch deutlich unter dem Einfluss von Drogen stand


und ebenfalls flunkerte, was seinen Führerschein anging, mussten die
beiden eine Zwangspause auf dem Rastplatz einlegen. Somit war der
Rückweg des Kurztrips in eine Rheinmetropole jäh beendet.

Die Gefährlichkeit seines Handelns war dem 21jährigen indes nicht
bewusst und er zeigte auch keine Einsicht. Nicht auszudenken, was
passiert wäre, wenn der Wagen mit dem Gegenstand auf der Fahrbahn
kollidiert wäre.

Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen dem Führen eines
Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis und unter Einfluss von
Betäubungsmitteln, sowie eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz erstattet. Der Halter des Fahrzeuges hat
sich dafür zu verantworten, den jungen Mann die Fahrt ermöglicht zu
haben. VR




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Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim

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