Eingesetzt waren ein Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug,
der Führungsdienst der Berufsfeuerwehr sowie der Rettungshubschrauber
Christoph 9 aus Duisburg.
Beim Anzünden eines Kohle-Grills kam es zu einer Stichflamme,
wobei sich eine Person schwere Verbrennungen zuzog. Sofort
eingeleitete Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden ergänzt durch eine
rettungsdienstliche Erstversorgung. Aufgrund der Schwere der
Verletzung wurde ein schneller und schonender Transport des Patienten
mittels Rettungshubschrauber in eine Spezialklinik nach Duisburg
notwendig. Als Landeplatz für den Rettungshubschrauber diente dabei
eine Wiese in der Nähe. Mittels des Rettungswagens wurde der Patient
dort hin transportiert.
Die Feuerwehr weist in diesem Zusammenhang auf folgende
Sicherheitshinweise zum Grillen hin: 1. Grillstelle nie
unbeaufsichtigt lassen. 2. Immer ein geeignetes Löschmittel
bereithalten. 3. Nie brennbare Flüssigkeiten in einen brennenden
Grill kippen. 4. Nur vom Fachhandel zugelassene Grillanzünder
verwenden. 5. Kleine Kinder nicht unbeaufsichtigt an den Grill
lassen. 6. Nie brennendes Fett mit Wasser ablöschen. 7. Stellen Sie
den Grill nicht auf, wo es zu einer Brandgefährdung kommen kann, wie
zum Beispiel: an oder unter Zelten, Sonnenschirmen, Carports, unter
Bäumen oder auf trockenen Rasenflächen. 8. Heiße Asche nicht in
Müllbehältern entsorgen. 9. Sollte es trotz aller Vorsichtmaßnamen
doch zu einem Brand kommen, rufen sie sofort die Feuerwehr oder bei
Verbrennungen den Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112
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