Schloß Holte-Stukenbrock (JF) - Die 76-jährige 
Fahrerin eines Toyotas beschädigte am Mittwochnachmittag (16.05., 
15.45 Uhr) beim Parken an der Bahnhofstraße einen dort abgestellten 
Skoda.

   Da die Frau in Eile war und in einen Bus steigen musste, 
hinterließ sie nach dem Zusammenstoß ein ...

17.05.2018

Unfallflucht -ein Zettel reicht nicht aus


Schloß Holte-Stukenbrock (JF) - Die 76-jährige
Fahrerin eines Toyotas beschädigte am Mittwochnachmittag (16.05.,
15.45 Uhr) beim Parken an der Bahnhofstraße einen dort abgestellten
Skoda.

Da die Frau in Eile war und in einen Bus steigen musste,
hinterließ sie nach dem Zusammenstoß einen Zettel mit ihren
Personalien an dem beschädigten Skoda und war der Annahme, dass es
ausreichen würde, die Polizei später nach ihrer Rückkehr zu
verständigen.

Entgegen der weit verbreiteten Ansicht entzieht sich der
Verursacher eines Unfalls auch nicht dem Vorwurf der Unfallflucht,
wenn ein Zettel mit der Telefonnummer an der Windschutzscheibe
hinterlassen wird. Ebenso ist es falsch, dass sich der Verursacher
innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden kann und dabei
straffrei ausgeht. Jedes Verlassen des Tatortes wird wie eine
Unfallflucht behandelt.

Deshalb kann nur gelten:

Lassen Sie aus einem Missgeschick keine Straftat werden!

Es verhält sich derjenige richtig, wer im Falle eines Falles am
Unfallort wartet, sich das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeuges
notiert und den Unfall anschließend umgehend bei der nächsten
Polizeiwache meldet oder eben sofort die Polizei per Handy
benachrichtigt.




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Polizei Gütersloh
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