Im Einsatz waren die Feuer- und Rettungswache III (Rheydt) und II
(Holt), drei Rettungswagen, ein Notarzteinsatzfahrzeug, die
Freiwillige Feuerwehr Einheit Rheydt, sowie der Führungsdienst der
Berufsfeuerwehr.
Die Feuerwehr wurde heute Abend von Hausbewohnern alarmiert. Die
Nachbarn bemerkten das Auslösen eines Rauchwarnmelders in einer
Wohnung im 1. OG des Gebäudes. Bei Eintreffen der Feuerwehr war die
Wohnung verschlossen. Es roch bereits nach Brandrauch. Die Feuerwehr
machte sich durch lautes Rufen und Klopfen bemerkbar. Während ein
Trupp unter Atemschutz bereit stand um zur Brandbekämpfung
vorzugehen, öffnete ein weiterer Trupp der Feuerwehr die
Wohnungseingangstür mit einem Spezialgerät. Der Trupp unter
Atemschutz konnte den beginnenden Brand schnell unter Kontrolle
bringen. Die Wohnung wurde mit Hilfe eines Hochleistungslüfters
entraucht. Dieses Beispiel zeigt, wie wichtig Rauchwarnmelder sein
können. Die Feuerwehr wurde früher gerufen und konnte somit den
Brandschaden klein halten. Seit 2016 gilt in NRW die
Rauchwarnmelderpflicht!
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