Missglückter Versuch

   Ehepaar versucht Verzollung einer hochwertigen Uhr zu umgehen

   Bietingen/Gottmadingen: Zöllner des Hauptzollamtes Singen haben am
Grenzübergang Bietingen den Schmuggel einer hochwertigen Armbanduhr 
im Wert von fast 28.000 Euro verhindert.

   Ein in den Niederlan ...

30.05.2018

Missglückter Versuch



Missglückter Versuch

Ehepaar versucht Verzollung einer hochwertigen Uhr zu umgehen

Bietingen/Gottmadingen: Zöllner des Hauptzollamtes Singen haben am
Grenzübergang Bietingen den Schmuggel einer hochwertigen Armbanduhr
im Wert von fast 28.000 Euro verhindert.

Ein in den Niederlanden ansässiges Ehepaar hat vor der Einreise
nach Deutschland die kurz zuvor erworbene Armbanduhr - ein Fabrikat
einer namhaften Schweizer Uhrenmanufaktur - beim Schweizer Zoll zur
Ausfuhr angemeldet. Durch diese Vorgehensweise kann sich das Ehepaar
die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer erstatten lassen. Als die
Reisenden jedoch anschließend beim deutschen Zoll erfuhren, dass sie
rund 5.300 Euro Abgaben bei der Einfuhr der Uhr nach Deutschland zu
bezahlen hätten, gaben sie an, die Armbanduhr in ein sogenanntes
Versandverfahren überführen zu wollen, um die bei der Einfuhr in die
EU fälligen Abgaben erst in den Niederlanden zahlen zu müssen und
nicht bereits an der schweizerisch-deutschen Grenze.

Selbst der Hinweis des deutschen Zolls, dass sich bei Anwendung
dieses Zollverfahrens durch den in den Niederlanden - im Vergleich zu
Deutschland - höheren Mehrwertsteuersatz die Einfuhrabgaben verteuern
würden, bewog die Eheleute nicht von Ihrem vermeintlichen Vorhaben
Abstand zu nehmen.

Doch statt das Zollverfahren durch eine der direkt am
Grenzübergang ansässigen Speditionen ordnungsgemäß eröffnen zu
lassen, beobachteten die Zollbeamten, dass die Eheleute sich ohne
Erledigung der Zollformalitäten mit ihrem Fahrzeug auf den Weg
Richtung Autobahn A-81 machten. Durch Nacheile mit einem
Dienstfahrzeug konnte der Wagen eingeholt und zum Zollamt Bietingen
zurückbegleitet werden.

Gegen den Ehemann wurde wegen des Nichtanmeldens der Armbanduhr


ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Er hat nun mit einer Geldstrafe
zu rechnen.

Nach dem Bezahlen der Einfuhrabgaben in Höhe von rund 5.300 Euro
konnte das Ehepaar seine Heimfahrt - mit der Armbanduhr - fortsetzen.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Singen
Pressesprecher
Michael Hauck
Telefon: 07731-8205-5251
E-Mail: presse.hza-singen@zoll.bund.de
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