Kreis Gütersloh (FK) - Am Wochenende (15.06. - 
17.06.) konnten kreisweit gleich mehrere Unfallfluchten dank 
aufmerksamer Zeugen direkt geklärt werden. Sie merkten sich 
Kennzeichen und meldeten diese der Polizei.

   In Gütersloh wurde gegen vier Autofahrer jeweils ein 
Ermittlungsverfahren we ...

18.06.2018

Lob an Zeugen - mehrere Unfallfluchten dank aufmerksame Mitmenschen geklärt


Kreis Gütersloh (FK) - Am Wochenende (15.06. -
17.06.) konnten kreisweit gleich mehrere Unfallfluchten dank
aufmerksamer Zeugen direkt geklärt werden. Sie merkten sich
Kennzeichen und meldeten diese der Polizei.

In Gütersloh wurde gegen vier Autofahrer jeweils ein
Ermittlungsverfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Zu den Unfällen
war es an der Hans-Böckler Straße, der Neuenkirchener Straße, der
Isselhorster Straße und auf einem Parkplatz am Stadtring Sundern
gekommen.

In Rheda-Wiedenbrück an der Bahnhofstraße, in Rietberg an der
Langen Straße, in Borgholzhausen an der Straße Klingenhagen und in
Versmold an der Greffener Straße sind ebenfalls nach
Verkehrsunfallfluchten entsprechende Strafverfahren eingeleitet
worden.

Vielen Verursachern von oftmals kleinen Blechschäden oder
Schrammen ist gar nicht bewusst, dass sie eine Straftat begehen, wenn
sie sich nach einem Missgeschick von der Unfallstelle zu entfernen,
ohne sich um die Folgen zu kümmern.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden.

Weitaus schlimmer wiegt für viele Verkehrsteilnehmer jedoch der
drohende Verlust des Führerscheins! Die Fahrerlaubnis wird vom
Gericht in der Regel dann entzogen, wenn die Schadenshöhe bei einem
Verkehrsunfall bei 1500 Euro oder mehr liegt. Diese Summe ist sehr
schnell erreicht und kann beispielsweise bei der Neulackierung einer
Stoßstange angenommen werden.




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