Kreis Gütersloh (FKC) - Es ist so schnell 
verschickt.... Ein Foto via Smartphone an einen vertrauten Menschen, 
die neue Liebe, die heiße Eroberung, den Unbekannten von der Dating 
App....

   Immer wieder kommt es in den letzten Monaten zu Fällen, in denen 
oftmals junge Frauen sich der Polize ...

20.06.2018

Erotische Fotos - Achtung bei dem schnellen K(l)ick!


Kreis Gütersloh (FKC) - Es ist so schnell
verschickt.... Ein Foto via Smartphone an einen vertrauten Menschen,
die neue Liebe, die heiße Eroberung, den Unbekannten von der Dating
App....

Immer wieder kommt es in den letzten Monaten zu Fällen, in denen
oftmals junge Frauen sich der Polizei anvertrauen, da sie sich gerade
deswegen in einer ausweglosen Situation sehen.

Bei den Fotos handelte es sich nämlich um erotische Bilder von
sich selbst...

Aber was ist, wenn der angeblich Vertraute das Bild weiterleitet?
Oder mit einer Veröffentlichung droht?

Derjenige, der Bilder weiterleitet, begeht eine Straftat (§ 184
StGB - Verbreitung pornografischer Schriften) und muss sich einem
Ermittlungsverfahren stellen.

Das gilt für jeden (!), der danach die Bilder weiter teilt, also
beispielsweise auch Schulkameraden, Bekannte oder völlig Fremde, die
sich einen Spaß daraus machen, die pornografischen Bilder per Handy
o.ä. weiterzuleiten.

Was bedeutet das aber für das Opfer?

Wenn sich die jungen Frauen niemanden anvertrauen oder Hilfe
holen, folgt oft ein jahreslanges Martyrium. Viele Geschädigte
flüchten sich in die Einsamkeit, schotten sich ab und versuchen so
der Scham zu entgehen. Manche erfüllen die Forderungen des Täters und
geraten in eine Spirale der Abhängigkeit und Nötigung.

Nicht nur Jugendliche oder junge Menschen werden Opfer dieses
schnellen K(l)icks....

Auch Erwachsene verschicken unbedarft Bilder von sich in
unbekleideten Zustand an andere...und es handelt sich nicht immer nur
um engen Lebensgefährte.

Deshalb:

Ãœberlegen Sie genau, wer was von Ihnen sehen darf und wem Sie
Bilder von sich zuschicken.

Wussten Sie, dass Sie mit dem Versenden eines solchen Bildes über


viele Social-Media App Ihre Bildrechte abtreten?

Haben Sie weitere Fragen? Brauchen Sie Beratung?

Melden Sie sich unter der Telefonnummer 05241 869-0 bei der
Polizei Gütersloh!




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
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Stadt: Gütersloh


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