Kreis Gütersloh (CK) - Im Rahmen der sich 
steigernden Euphorie zur Fußballweltmeisterschaft feiern viele Fans 
begeistert die Siege der jeweiligen Mannschaft, für die sie die 
Daumen drücken. Lange wird es nicht mehr dauern, bis die Freude der 
Fans durch hupende Autokorsos ausgedrückt wird.
 ...

27.06.2018

Autokorsos - aber sicher!


Kreis Gütersloh (CK) - Im Rahmen der sich
steigernden Euphorie zur Fußballweltmeisterschaft feiern viele Fans
begeistert die Siege der jeweiligen Mannschaft, für die sie die
Daumen drücken. Lange wird es nicht mehr dauern, bis die Freude der
Fans durch hupende Autokorsos ausgedrückt wird.

Gerade bei einem Autokorso kann es jedoch zu Situationen kommen,
die für Fahrzeuginsassen, aber auch für Unbeteiligte gefährlich
werden können.

Aus diesem Grunde gibt die Polizei Verhaltenshinweise, damit
sicher gefeiert werden kann:

Ein Autokorso setzt die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung
nicht außer Kraft!

Grundsätzlich hat sich auch hierbei jeder Verkehrsteilnehmer so zu
verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach
den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Zuwiderhandlungen sind zumindest Ordnungswidrigkeiten und werden
grundsätzlich mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet.

Stoppschilder, Ampeln und andere Verkehrszeichen gelten auch bei
einem Autokorso uneingeschränkt.

Weiterhin müssen der Fahrer und alle Beifahrer, auch auf der
Rückbank, den Sicherheitsgurt anlegen! Bereits bei sehr geringen
Geschwindigkeiten drohen beim Herauslehnen aus dem Fenster oder
Stehen im geöffneten Schiebedach im Falle eines Unfalls schwere
Verletzungen.

Die Sicht des Fahrers darf durch wehende Fahnen oder ähnliches
nicht beeinträchtigt werden.

Denken Sie auch daran: Nicht jeder ist Fußballfan!
Beeinträchtigungen für Unbeteiligte müssen zumutbar bleiben!

Selbstverständlich sollte sein, dass der Fahrer nicht unter dem
Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht. Jeder
sollte sich gut überlegen, ob er sich als nüchterner Fahrer für eine


alkoholisierte Gruppe zur Verfügung stellt. Als Fahrzeugführer muss
er nämlich eventuell für das Tun seiner Freunde geradestehen. Fällt
beispielsweise ein betrunkener Mitfahrer aus dem Auto, kann der
Fahrer unter Umständen für den Unfall und dessen Folgen haftbar
gemacht werden.

Die Polizei will kein Spielverderber sein, wird jedoch da
konsequent einschreiten, wo Leib und Leben bzw. Sachgüter von Fans
oder unbeteiligten Bürgerinnen und Bürgern gefährdet werden und
wesentliche Regeln nicht beachtet werden.

Wir wollen, dass alle friedlichen Fußballfans und Bürgerinnen und
Bürger im Kreis Gütersloh ein fröhliches und sicheres Fußballfest
erleben können!




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh@polizei.nrw.de
Internet: https://guetersloh.polizei.nrw/
Twitter: https://twitter.com/polizei_nw_gt
Facebook: https://www.facebook.com/polizei.nrw.gt/

Original-Content von: Polizei Gütersloh, übermittelt durch news aktuell




Firma: Polizei G

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GT
Stadt: Gütersloh


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1922128.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de