Am 29.06.2018, zwischen 12:30 Uhr und 15:10 Uhr, befindet sich die
Fahrerin eines silberfarbigen VW Passat, zum Einkaufen im Real-Markt
in Frankenthal-Studernheim. Als sie zu ihrem Fahrzeug zurückkehrt,
muss sie einen Schleifschaden an der linken Fahrzeugseite
feststellen. Der Unfallverursacher war bereits geflüchtet, ohne sich
um den entstandenen Sachschaden in Höhe von ca. 500,-EUR zu kümmern.
Die Polizei weist nochmals darauf hin, dass es sich bei einer
Verkehrsunfallflucht keinesfalls um ein Kavaliersdelikt handelt. Eine
Unfallflucht ist eine Straftat, ähnlich einem Diebstahl oder einer
Körperverletzung. § 142 des Strafgesetzbuches sieht für eine
Unfallflucht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahre vor. In vielen Fällen bleiben die Geschädigten auf ihren
Kosten sitzen. Es könnte auch Ihr Auto treffen. Helfen Sie uns,
Unfallopfern zu helfen. Wenn Sie Zeuge einer Unfallflucht werden,
notieren Sie das Kennzeichen oder machen Sie ein Foto mit Ihrem
Handy. Verständigen Sie auf jeden Fall die Polizei.
Wir wollen, dass Sie sicher Leben - ihre Polizei Frankenthal
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird
gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der
Rufnummer 06233/313-0 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch
per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei
übermittelt werden.
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