Mit Ablauf der Waffenamnestie zum 01.07.2018 
nahmen mehrere Personen die Chance am Wochenende noch wahr, ihre 
Waffen; wie Luftgewehr, KK-Gewehr und Munition straffrei auf der 
Dienststelle in Boppard abzugeben. An diese sind sie ungewollt 
gelangt, wie zum Beispiel durch Erbschaften, Haushaltsauf ...

01.07.2018

Boppard - Ablauf "Waffenamnestie" zum 01.07.2018


Mit Ablauf der Waffenamnestie zum 01.07.2018
nahmen mehrere Personen die Chance am Wochenende noch wahr, ihre
Waffen; wie Luftgewehr, KK-Gewehr und Munition straffrei auf der
Dienststelle in Boppard abzugeben. An diese sind sie ungewollt
gelangt, wie zum Beispiel durch Erbschaften, Haushaltsauflösungen
oder ähnlichem. In Deutschland darf nur Schusswaffen besitzen, wer
über eine entsprechende Berechtigung verfügt. Alle anderen machen
sich strafbar, auch wenn sie nur zufällig an diese gerieten. Um
möglichst viele dieser Waffen aus dem Verkehr zu ziehen, erlässt der
Staat von Zeit zu Zeit eine Waffenamnestie. Dann ist es möglich,
diese Stücke straffrei bei der Polizei oder der Waffenbehörde
abzugeben.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Koblenz
Schmidt, PHKin
Telefon: 06742-809-0
www.polizei.rlp.de/pd.koblenz

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