Am gestrigen Montag, dem 23.07.2018 konnten 
Bundespolizisten drei Gesuchte, mit insgesamt vier Haftbefehlen und 
sieben weiteren Fahndungsnotierungen in- und ausländischer 
Justizbehörden, verhaften.

   Um 08:40 Uhr wurde ein tunesischer Staatsangehöriger, der mit dem 
Flugzeug aus der Schweiz ...

24.07.2018

Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle am Flughafen Dresden International


Am gestrigen Montag, dem 23.07.2018 konnten
Bundespolizisten drei Gesuchte, mit insgesamt vier Haftbefehlen und
sieben weiteren Fahndungsnotierungen in- und ausländischer
Justizbehörden, verhaften.

Um 08:40 Uhr wurde ein tunesischer Staatsangehöriger, der mit dem
Flugzeug aus der Schweiz gelandet war, kontrolliert. Dabei wurde ein
Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Diebstahls
festgestellt. Die geforderte Geldstrafe und Verfahrenskosten in Höhe
von 1.031,- EUR konnte der 31-Jährige nicht aufbringen. Er wurde in
die JVA Dresden eingeliefert, wo er nun die verhängte
Ersatzfreiheitsstrafe von 80 Tagen verbüßen muss.

Gegen 13:30 Uhr wurde ein 22-Jähriger, der aus Amsterdam nach
Dresden geflogen war, einer Kontrolle unterzogen. Die Beamten
stellten bei dem marokkanischen Staatsangehörigen drei
Aufenthaltsermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Raubes,
gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz fest. Aufgrund der hohen Anzahl an
Ausschreibungen nahmen die Bundespolizisten Kontakt zur
Staatsanwaltschaft auf. Dabei wurde bekannt, dass ein Haftbefehl
gegen den jungen Mann unmittelbar in Erstellung war. Die Vorführung
beim Amtsgericht Freiberg findet am heutigen Vormittag statt.

Mit der gleichen Maschine landete ebenfalls ein serbischer
Staatsangehöriger in Dresden. Bei einer fahndungstechnischen
Überprüfung ergaben sich gleich zwei Haftbefehle. Zum einen handelte
es sich um einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen
unerlaubter Einreise, zum anderen um einen Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen unerlaubten Aufenthaltes. In der
Summe ergaben sich 704,- EUR Geldstrafe und Verfahrenskosten. Da der
serbische Staatsangehörige nicht über ausreichend Mittel verfügte,


wurde er der JVA Dresden zugeführt und trat die 55-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe an. Weiterhin bestand ein Suchvermerk der
Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Beleidigung.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Dresden
Pressestelle
Telefon: 0351 / 81502 - 2020
E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_pir

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Dresden, übermittelt durch news aktuell




Firma: Bundespolizeiinspektion Dresden

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLI DD
Stadt: Dresden


Diese PresseMitteilung wurde veröffentlicht von ProSOS


Die URL für diese PresseMitteilung ist:
/1940957.html


Die PresseMitteilung stellt eine Meinungsäußerung des Erfassers dar. Der Erfasser hat versichert, dass die eingestellte PresseMitteilung der Wahrheit entspricht, dass sie frei von Rechten Dritter ist und zur Veröffentlichung bereitsteht. firmenpresse.de macht sich die Inhalte der PresseMitteilungen nicht zu eigen. Die Haftung für eventuelle Folgen (z.B. Abmahnungen, Schadenersatzforderungen etc.) übernimmt der Eintrager und nicht firmenpresse.de