Bei den momentanen sommerlichen 
Temperaturen und andauernden Trockenheit, reicht schon ein kleiner 
Funke aus, um ausgetrocknete Felder und Waldflächen oder Bäume und 
Sträucher in Brand zu setzen. Das Feuer kann sich sehr schnell 
ausbreiten und so zu verehrenden Großbränden führen.

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25.07.2018

Landkreis Karlsruhe - Erhöhte Flächen- und Waldbrandgefahr - Wichtige Verhaltenshinweise an die Bevölkerung


Bei den momentanen sommerlichen
Temperaturen und andauernden Trockenheit, reicht schon ein kleiner
Funke aus, um ausgetrocknete Felder und Waldflächen oder Bäume und
Sträucher in Brand zu setzen. Das Feuer kann sich sehr schnell
ausbreiten und so zu verehrenden Großbränden führen.

Aus diesem Grund gibt die Feuerwehr des Landkreises Karlsruhe
folgende Tipps um bei der derzeit erhöhten Gefahr von Flächen- und
Waldbränden vorzubeugen:

1.) Vom 01. März bis 31. Oktober gilt in Wäldern grundsätzlich ein
Rauchverbot.

2.) Auch eine glühende Zigarette stellt eine große Gefahrenquelle
dar. Sie sollte daher nicht einfach weggeworfen werden. Natürlich
gilt dies auch für andere, brennende Gegenstände wie beispielsweise
Streichhölzer. Dies gilt vor allem auch für Autofahrer, die während
der Fahrt ihre Zigarette entsorgen. Hier sollte doch eher der
Aschenbecher im Auto verwendet werden. Fußgänger, die keinen
Aschenbecher griffbereit haben, sollten die Zigarette mehrmals
austreten.

3.) Das Entfachen eines Lagerfeuers ist im Wald nur an den fest
eingerichteten und speziell gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

4.) Das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten außerhalb
der Feuerstellen ist nicht gestattet.

5.) Auch an den fest eingerichteten und speziell gekennzeichneten
Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt werden und vor dem
Verlassen des Grillplatzes vollständig gelöscht sein.

6.) Eine große Gefahr, die meist unterschätzt wird, geht vom Auto
selbst aus. Bereits nach einer kürzeren Fahrt erreicht der
Katalysator des Fahrzeuges eine Temperatur, bei der sich bspw. Gras
entzünden kann. Vor allem im Hochsommer sollten Autofahrer daher
ausschließlich auf extra gekennzeichneten Parkplätzen auf dem Asphalt


parken.

7.) Wichtig ist zudem, dass Schranken und Wege nicht mit
Fahrzeugen zugeparkt werden, sodass im Brandfall die Feuerwehr- und
Rettungsfahrzeuge ungehindert den Einsatzort erreichen können.

8.) Informieren Sie im Brandfall umgehend den Notruf über 112 und
beschreiben Sie möglichst genau wo Sie sich befinden. Bleiben Sie
wenn möglich vor Ort, warnen Sie andere Passanten und weisen Sie die
Einsatzkräfte ein.




Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreisfeuerwehrverband Landkreis Karlsruhe
Pressesprecher
Fabian Geier
Telefon: 0721 / 936 840 40
E-Mail: feuerwehr.pressestelle.kfvka1@gmx.de
Internet: http://www.kfv-ka.de

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Stadt: Landkreis Karlsruhe


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