Feuerwehr und Polizei rückten am Donnerstagmorgen 
gegen 10.00 Uhr in die Haustenbecker Straße nach Augustdorf aus. Dort
war stand eine Waldbodenfläche von etwa 100 Quadratmetern in Flammen.
Der Einsatzort lag in der Nähe eines Grillplatzes am Wald und zwar am
Ende des Sportgeländes "Schl ...

26.07.2018

Lippe / Augustdorf. Waldboden verbrannt - Polizei und Feuerwehr appellieren an Bevölkerung.


Feuerwehr und Polizei rückten am Donnerstagmorgen
gegen 10.00 Uhr in die Haustenbecker Straße nach Augustdorf aus. Dort
war stand eine Waldbodenfläche von etwa 100 Quadratmetern in Flammen.
Der Einsatzort lag in der Nähe eines Grillplatzes am Wald und zwar am
Ende des Sportgeländes "Schlingsbruch". Dort (nicht am Grillplatz)
hatten Unbekannte vermutlich ein Lagerfeuer entfacht und nicht
richtig abgelöscht, so dass sich die Flammen über den trockenen
Waldboden ausbreiteten. Spaziergänger alarmierten sofort die
Feuerwehr, die dank des schnellen Eingreifens größere Schäden
verhindern konnte.

Aus aktuellem Anlass warnen Polizei und Feuerwehren bei der
derzeitigen Dürreperiode vor dem Umgang mit offenem Feuer: Im Moment
gilt für Lippe die zweithöchste Warnstufe, die Stufe 4. Rauchen im
Wald ist untersagt. Offenes Feuer, darunter zählt auch das Grillen,
in Waldnähe ist ebenso verboten. Genauso untersagt ist das achtlose
Wegschnippen von Zigarettenkippen, z. B. aus dem Auto in den
Straßengraben pp.. Glas sollte ebenfalls nicht in der Natur zurück
gelassen werden. Durch die enorme Sonneneinstrahlung kann das zu
einem Brennglaseffekt führen und in Windeseile steht eine trockene
Glasfläche in Flammen. Wer grillt, sollte besonders sorgsam auf das
Gerät achten. Leichter Funkenflug kann schon ausreichen, ein Feuer
entstehen zu lassen. Die benutzte Grillkohle nicht unbeaufsichtigt
ausbrennen lassen! Bei der Entsorgung unbedingt darauf achten, dass
die Asche / Restkohle in einem Metallgefäß, vor Wind geschützt,
auskühlen kann. Keinesfalls das Gefäß unter einem Carportdach,
unmittelbar am Haus oder in unmittelbarer Nähe anderer brennbarer
Materialen abstellen. Grillkohle kann sich, ebenso wie Kaminasche
noch 48 Stunden später entzünden! Äußerst gefährlich ist auch der


Umgang mit so genannten Abflämmgeräten, mit denen man dem Unkraut zu
Leibe rücken kann. Dabei sind in der Vergangenheit schon Häuser
abgebrannt. Entzündet sich erst mal eine Hecke, so explodiert diese
förmlich, denn in den so genannten Lebensbaum- oder Thuja-Hecken sind
enorme Mengen trockener Reste, die in Verbindung mit den ätherischen
Ölen in diesen Pflanzen wie Brandbeschleuniger wirken. Kommt es zu
einem Schaden, kann das ein Strafverfahren wegen fahrlässiger
Brandstiftung nach sich ziehen, mal ganz abgesehen von möglichen
Regressforderungen von Geschädigten. Seien Sie daher, insbesondere in
der jetzigen klimatischen Situation, besonders sorgsam im Umgang mit
offenem Feuer und helfen Sie mit, Gefahren und Schäden zu vermeiden.




Rückfragen bitte an:

Polizei Lippe
Pressestelle
Uwe Bauer
Telefon: 05231/609-5050 o. 0171-3078230
Fax: 05231/609-5095
www.polizei.nrw.de/lippe

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