Die Mondfinsternis am Freitagnacht zog
viele Schaulustige auf den Wißberg. Die Beamten der Autobahnpolizei
Gau-Bickelheim richteten daher ab 23.00 Uhr eine Kontrollstelle in
der Bahnhofstraße in Gau-Bickelheim ein, um zu überprüfen, ob die vom
Wißberg abfahrenden Verkehrsteilnehmer das seltene Himmelsphänomen
auch nicht feuchtfröhlich gefeiert hatten und somit alkoholisiert am
Straßenverkehr teilnahmen. Gleich der erste kontrollierte Fahrer gab
den Konsum von Betäubungsmitteln zu, was auch ein späterer Drogentest
bestätigte. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung zwei kleine
Tütchen mit insgesamt 1,5 Gramm Kokain bei dem 23-jährigen Mann aus
dem Landkreis Mainz-Bingen. Zu allem Ãœberfluss stellte sich heraus,
dass der Beschuldigte keine Fahrerlaubnis hatte. Vermutlich aus
diesem Grunde hatte er auch einen gestohlenen Fahrkartenblock eines
Verkehrsverbundes bei sich! Ihn erwarten nun Strafverfahren wegen
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Fahren ohne Fahrerlaubnis
und Diebstahls sowie eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen
Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss berauschender Mittel.
Gegen den Halter des Opel Corsa, der als Beifahrer anwesend war, wird
wegen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Da dieser
nüchtern war, durfte er nach der Kontrolle sein Fahrzeug übernehmen
und weiterfahren. Warum er nicht gleich selbst gefahren war, blieb
fraglich! Auch beim zweiten kontrollierten Fahrzeugführer wurden die
Beamten fündig. Sie stellten sieben leere Bierdosen im Fußraum des
Beifahrersitzes sowie Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Ein freiwillig
durchgeführter Atemalkoholtest ergab ein Ergebnis von 1,15 Promille.
Aus diesem Grunde wurde dem 55-jährigen Hannoveraner durch einen Arzt
auf der Wache eine Blutprobe entnommen. Sein Führerschein und sein
Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt, eine Strafanzeige wegen
Trunkenheit im Straßenverkehr wurde gefertigt. Das war leider die
unerfreuliche Bilanz, die die Beamten bei ihrer Kontrolle ziehen
mussten! Die Polizei appelliert daher an die Vernunft der
Verkehrsteilnehmer, niemals unter dem Einfluss von Alkohol ein
Fahrzeug zu führen, da gerade Alkoholunfälle überdurchschnittlich
häufig schwere oder gar tödliche Folgen haben. Das Gleiche gilt
natürlich auch für Betäubungsmittel oder Medikamente, die sich auf
die Fahrtüchtigkeit auswirken!
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