Erst stellte er fest, dass er sich nicht an frischem Eis erfreuen
konnte, da dieses aufgrund der Hygienevorschriften natürlich nicht in
der Auslage zu finden war. Weiterhin konnte er aus der Kasse nur
Münzgeld entwenden. Den Rest hatte der Betreiber mitgenommen.
Ãœber die guten Aufnahmen war der polizeilich bereits bekannte
Rechtsbrecher gut zu erkennen und so schnell ergriffen. Die Aufnahmen
überzeugten den 54-Jährigen, ein Geständnis abzulegen.
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